Kann ich ein Bußgeld wieder zurückfordern?
Ich habe letzten Winter im Skiurlaub in Bayern einen Bußgeldbescheid bekommen, da ich keine Winterreifen an meinem Auto hatte. Kann ich aufgrund des Gerichtsurteils diesen jahres das Bußgeld wieder zurückfordern, da es nach dem Urteil eigentlich verfassungswidrig war?
1 Antwort
Handelt es sich um ein Bußgeld oder Verwarngeld ? Im letzteren Falle kannst du, wenn du dich, wie ich neulich bei einem Verkehrsunfall, gedrängt und genötigt fühlst, das Verwarngeld vor Ort, d.h. gleich zu zahlen, was ich dann auch prompt gemacht habe, gegen den oder die entsprechenden Polizeibeamten Anzeige wegen Nötigung erstatten. Dann entscheidet das Gericht. Bekommst du Recht, bekommst du auch das Verwarngeld zurück, da es, wie bei mir, ja unter unlauteren Methoden, hier durch Zwang, Drohung und Einschüchterung („Wenn Sie nicht zahlen, droht Schlimmeres.“) getan wurde. Gut wäre es, einen Zeugen zu haben. Nötigung entspricht rechtlich gesehen einer kriminellen Straftat. Die Zahlung selbst würde dann praktisch annulliert - und demzufolge zurückerstattet. Und die Polizisten entgehen hoffentlich nicht ihrer gerechten Strafe. Ich rate an: Niemals sofort zahlen!, auch wenn es aussieht, als wenn du schuldig bist (oder du dich schuldig fühlst); denn für gewöhnlich befindet man sich bei einem Verkehrsunfall in einem Schockzustand und ist vorübergehend unzurechnungsfähig.
Du hast schon gesehen, dass die Frage fast 5 Jahre alt ist und das Problem bestimmt schon geklärt wurde?