Schmerzensgeld bei Ausrutschen in Obstabteilung ?
Hallo
meine Frage ist kann ich Schmerzensgeld bekommen wenn ich in der Obstabteilung eines großen Supermarkts ausgerutscht bin weil der Boden nicht sauber gemacht worden ist und eine Wasserpfütze am Boden war. Nach dem Sturz besuch der Notaufnahme weil verdacht auf Bruch des Handgelenk es wurde eine Prellung an der linken Hand festgestellt. Ich hatte mehrere Tage schmerzen und laut Anordnung vom Arzt durfte ich meine Hand nicht Belasten. Unfallanzeige wurde im Supermarkt aufgenommen. Unfallbericht der Notaufnahme wurde an Supermarkt weitergeleitet. Wie soll ich weiter vorgehen.
Danke Gruß Patrick
3 Antworten
Grundsätzlich hat ein Geschädigter gegenüber den Verursacher eines Unfalls einen Anspruch auf Ersatz seines Schadens der unmittelbar mit dem Ereignis in Zusammenhang steht. Die sogenannte Kausalität des Ereignisses. Für den Supermarkt bestehen eindeutige gesetzliche Bestimmungen nach den allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften. Der Filialteiter und dessen Arbeitgeber im Regelfall der Betreiber des Supermarktes haften für die Einhaltung dieser Vorschriften. Aufgrund, dass im Bereich der Obstablagen verstärkt Verschmutzungen durch berabgefallenes Obst auftreten kann, hat der Filialleiter für eine regelmässige Reinigung des Bodens durch die Bediensteten Sorge zutragen. Weiterhin hat der Käufer auch eine besondere Vorsicht in diesen Bereich walten zulassen. Da das Ereignis dokumentiert ist obliegt es dem Filialleiter den Nachweis zuführen, dass er seinen gesetzlichen Pflichten nach gekommen ist und vielmehr ihnen eine Missachtung der Vorsichtpflichten obliegt. Sie müüssten somit vorsätzlich und bewusst den Unfall in Kauf genommen haben. Ihnen stehen diesbezüglich ein Schadensersatz zu der sich zusammen setzt aus. a.) Verdienstausfall b.) Behandlungskosten c.) Pflege- und Betreuungskosten d.) Fahrtkosten zur Klinik zum Arzt e.) Kosten einer Vertretung zb Kindermädchen bei Arztbesuchen f.) Schmerzensgeld ( bei Bruch eines Beines oder Armes ca. 1000EUR Ich empfehle beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungsgutschein zubeantragen und einen Rechtsanwalt zukonsultieren Kosten: 10EUR
Nein.
Beim Betreten der Obstabteilung muss der Ladenkunde mit ortüblichen Verunreinigungen und heruntergefallenen Früchten und anderen Pflanzenteilen rechnen, die den Boden rutschig werden lassen können. Dann fällt auch eine Wasserlache auf. Er muss daher mit besonderer Achtsamkeit diesen Bereich betreten (und verlassen). Die Augen sollten dort besser nach unten schauen als auf die Fleischtheke gerichtet zu werden.
Na ja, ich weiß nicht recht, in der Obstabteilung kann der Boden schon mal verschmutzt sein, und da kann man schon mal ausrutschen. Ich würde sagen, das ist allgemeines Lebensrisiko. Aber natürlich kannst Du versuchen den Supermarkt zu verklagen. Vielleicht zahlen sie auch aus Kulanzgründen etwas.