Immernoch Wohn und kindergeld anspruch?
Ich bin 19 Jahre alt und meine mutter und ich beziehen Wohngeld und Kindergeld, ich möchte nun weil ich auch schon länger nicht mehr schulpflichtig bin und keine luste mehr auf schule habe die schule abbrechen. Bekommen wir den Trotzdem noch Wohngeld und Kindergeld?
3 Antworten
Wenn du von der Schule abgehen möchtest, musst du das der Kindergeldkasse sofort melden. Dann gehe sofort zum Arbeitsamt und melde dich Ausbildungs- und Arbeitssuchend (ganz wichtig ist Ausbildungssuchend). Und dann kannst du wieder Kindergeld beantragen.
Also das mit dem "Schule abbrechen", würde ich mir bei deinen Rechtschreibkünsten noch mehrmals reiflich durch den Kopf gehen lassen.
Ich geb mir im Internet einfach nur keine mühe und außerdem geh ich zur Berufsschule wo eh auf Rechtschreibung nicht eingegangen wird -_-
Wohngeld ja - Kindergeld nein!
Es sei denn, Du fängst sofort eine Ausbildung an, oder meldest Dich bei der Arge arbeitsuchend.
Bei Beendigung der Schule muss die Familienkasse sofort informiert werden, denn sonst zahlt ihr jeden Tag zuviel gezahltes Kindergeld zurück.
Hast Du eine Ausbildungsstelle in Aussicht, wird die Zahlung des Kindergeldes eingestellt und kann ab dem ersten Arbeitstag neu beantragt werden.
Deinen Satz finde ich dort nicht, sondern:
b) Kind ohne Ausbildungsplatz:
Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn ein Kind eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen kann. Die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist.
Das bedeutet für Dich, dass Du Bewerbungen schreiben musst, bis der Arzt kommt und dieses bei der Familienkasse nachzuweisen hast!
Aber bei der Arge steht das ich auch ohne Beschäftigungsverhältnis bis zum 21.lebensjahr anspruch habe http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html#d1.2