Was tun, wenn derjenige, der etwas schuldet, auch noch Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt?
Was soll man tun, wenn derjenige, dem man einen Mahnbscheid zustellen lässt, einfach nur einen Widerspruch erhebt? Er ist sicher dazu nicht berechtigt. Die Forderung besteht mit Sicherheit. Aber ich kann das Mahnverfahren nicht weiterbetreiben. Was ist daher jetzt zu tun?
1 Antwort
Entschuldigung, aber falscher Ansatz. Du siehst es unter dem Gerechtigkeitsaspekt, aber es ist eine Rechtsfrage.
Du hast eine berechtigte Forderung.
Du beantragst einen Mahnbescheid.
Der Schuldner legt Widerspruch ein (er hat das Recht dazu, weil es im Gesetz steht, aber es mag unvernünftig sein, weil die Forderung rechtmäßig ist).
Nun ist das Rechtsmittel die Klage vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht (am Ort des Schuldners, wenn er Privatperson ist).
Dem Gericht mußt Du die rechtmäßigkeit beweisen. Dann bekommst Du Dein Urteil und eine vollstreckbare Ausfertigung.