Im Immobilienteil einer Bank wurden wir auf ein Haus aufmerksam und haben über den zuständigen Makler das Haus besichtigt.

Den Maklervertrag hat der von Amt bestellte Vormund des schwer erkrankten Eigentümers mit dem Makler geschlossen.

Wenige Tage nach der Besichtigung ist der Eigentümer verstorben und das Haus wurde somit seiner Tochter vererbt.

Nun sind wir ca. 7 Monate nach der Besichtigung mit der Tochter als Erbin direkt handelseinig geworden.

Der Makler hat zwischenzeitlich die Erbin schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass im Falle eines Verkaufes an einen damaligen Interessenten die Courtage fällig wird.

Die Tochter hat nie einen Makerauftrag gegeben noch etwas anderes beim Makler unterschrieben.

Ist das so rechtens und richtig, oder will der Makler versuchen, durch Einschüchterung und Unwissenheit auf der Gegenseite eine Provision zu erreichen?

Schliesslich hat er den Vertrag mit dem Vormund des Besitzers und nicht mit der Erbin geschlossen....