Schadensersatz wegen Hausfriedensbruch?
Kann man sich bei Hausfriedensbruch ohne Sachbeschädigung schadensersatzpflichtig machen, z.b. für Hotelkosten des geschädigten, weil er sich nicht mehr sicher in seinem Haus fühlt und daher nach dem Hausfriedensbruch ein paar Tage ins Hotel muss, um das ganze zu verarbeiten.
4 Antworten
Das wäre ein schöner Fall für den kleinen BGB-Schein: Die gesetzlichen Grundlagen sind ohne Zweifel §§ 823 BGB i.Vb.m. 123 StGB sowie 826 BGB. Die interessante Frage aber ist, ob man Befindlichkeitsstörungen dann in Schadensersatz ummünzen kann, wenn sie ein außergewöhnliches Ausmaß annehmen. Abschließend möchte ich dazu keine Stellung nehmen und schlage vor, dass Du Dich bei wirklichem Interesse an der Klärung der Frage in das nächstgelegene juristische Hauptseminar begibst und mit der Lektüre beginnst. Ich würde als erstes den Palandt zur Hand nehmen, mich dann durch die Großkommentare kämpfen und schließlich, wenn auch dort nichts zu finden sein sollte, die juristischen Fachzeitschriften vornehmen sowie die Entscheidungssammlungen von RG und BGH. Da das BGB erst zum 1.1.1900 in Kraft getreten ist, sind lediglich knapp 113 Jahrgänge zu durchforsten, was in einem Vormittag flott erledigt ist.
nein das ist grundsätzlich nicht möglich. Hatte das auch mal wegen eines rechtswidrigen Polizeieinsatz auf meinem Grundstück und in meinem Haus. Man sollte für solche Fälle einen Baseball-Schläger hinter der Haustür stehen haben.
Hallo OpaHorst, wie wäre es hiermit : Anzeige wegen Hausfriedensbruches erstatten !
Schadenersatz ? Vergiß es ! K.
Solche Anzeigen bringen nix. Außer das der Anzeigeerstatter in den Fokus der Polizei geraten.
Hotelkosten des geschädigten, weil er sich nicht mehr sicher in seinem Haus fühlt und daher nach dem Hausfriedensbruch ein paar Tage ins Hotel muss
Das ist nicht dein Ernst oder? Warum nicht gleich eine dreiwöchige Fernreise oder Bodyguards im Dreischichtbetrieb, um das Ganze zu verarbeiten?
Rechtlich gesehen kommt außer materieller Schäden n. § 253 (2) BGB Schadensersatz nur nach "Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung" in Form einer "billigen Entschädigung in Geld" in Betracht.
Selbst wenn du ein gerichtsfestes psychologischer Gutachten vorbringen könntest, dürfte dein Anspruch schlicht daran scheitern, dass ein neuer Schließzylinder oder Sperrkette für einen Bruchteil der Forderungen "billig" i. S. d. G gewesen wäre :-O
G imager761
Aber den Schadenersatz für den Austausch des Schließzylinders hin zu einem besseren könnte man schon durchsetzen.