Darlehensnehmer vs. gesamtschuldner
wir sind unverheiratet und haben gemeinsam einen Grundstück gekauft (stehen beide im Grundbuch). Nun suchen wir eine Finanzierung für den Hausbau und haben dabei ein interessantes Angebot erhalten. In diesem Angebotsvertrag ist einen von uns als Darlehensnehmer und einen als Gesamtschuldner eingetragen.
Birgt diese Dahrlehensnehmer/Gesamtschuldner-Konstellation Probleme (z.B. unterschiedliche Rechte/Pflichten oder was passiert, wenn der Darlehensnehmer stirbt?).
Können wir dieses Angebot so annehmen, oder sollen beide Partner doch als Darlehensnehmer eingetragen sein?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Gemeinsam nehmt ihr das Baudarlehen auf, somit seid ihr beide "Darlehensnehmer", ihr beide haftet als Schuldner gemeinsam für die Forderung des Darlehensgebers, ihr werdet also "Gesamtschuldner", eurer Grundstück bezeichnet man als "Pfandobjekt" (= dingliche Sicherheit) und der Darlehensgeber ist bekanntlich der "Gläubiger".
Dieses Konzept kommt von einer Bausparkasse.
Wir sind laut vertrag nicht beide als Darlehensnehmer dargestellt. Ich stehe als Darlehensnehmer und meine Partnerin als Gesamtschuldner im Vertrag.
Ist das üblich?
Habe ich so mehr Rechte und/oder Pflichten?
Was passiert, wenn ich als Darlehensnehmer sterbe (wir sind zurzeit unverheiratet / Erbfall)?