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Riesen Nachbarbau , passt nicht ins Wohngebiet und nimmt uns im Winter 3 Monate Sonne?

Hallo,

Wir haben vor ein paar Jahren gebaut. Unser Grundstück ist länglich, Einfahrt im Westen.

Neubau kommt im Süden hin.

Da die Grundstücke alle mehr länglich wie breit sind und die Ausrichtung in der Regel nach Süden und Westen ist, war das für uns das kein Problem.

Wir haben unser Haus von der Strasse im Westen 11 Meter nach 'hinten' gesetzt. (5 Meter sind unüberbaubar) damit wir einen Süd-/Westgarten/terrasse haben. An der Nordseite haben wir die Garage gesetzt. Abstand hier 5 Meter zur Strasse.

So haben es alle gehalten in der Siedlung.

Nun kommt der Neubau. Diese stellen das Gebäude ebenfalls nach 5 Meter auf, jedoch über die komplette Breite des Grundstücks.

Im Süden sind es 2,5 m Grenzabstand, dann kommen 19 Meter Haus mit Doppelgarage integriert, und dann 1 Meter bis zu unserer Grenze. (Grenzgarage) ca. 370qm Wohnfläche. Firsthöhe fast 9 Meter. Ihre Terrasse und ihr Leben wird sich im Osten abspielen. Sie haben keine andere Möglichkeit da Westen und Süden ja mit dem Haus zugebaut ist.

Die Gemeinde hat dem Bau zugesagt. Ihrer Meinung passt das Haus in die Siedlung und ist angeglichen. Und das ist nicht der Fall. Egal wen wir Fragen, sie können es alle nicht glauben.

Baugenehmigung ist ebenfalls durch. Für uns unfassbar aber lt. Baubeschreibung haben sie sich an alles gehalten, eben bis zum max. Ausgereizt.

Daher ist mir bewusst, dass ich hier nichts tun kann.

Meine Fragen die mich umtreiben sind:

1. Unser Haus hat große Glastüren, Wir haben mit Sonne im Winter gerechnet die wir nun nicht erhalten werden. Für uns heißt dies dann mehr Heizkosten, mehr Stromkosten (da dunkel am Tag, da keine Sonne)

2. Die Nachbarn haben sich für die Ostseite entschieden. Also ein bewusster Bau nur mit Morgensonne und etwas Mittagssonne.

Wir aber nicht. Haben wir hier irgendeine Möglichkeit? Schadensersatz?

Winter - Depressionen sind eigentlich schon vorgeschrieben.

Da die Hauslänge bereits 6 Meter vor unserem Haus anfängt und mit unserem Haus endet, existiert unser Haus sozusagen nicht mehr für die Südsonne im Winter.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

PS: Und bitte keine böse Kommentare.

Mir ist klar, dass jeder Bauen darf wie es im Bebauungsplan steht.

Aber dieser Bau ist wie ein Schlag ins Gesicht. Und wenn er steht wird dieser Schlag jeden Tag erneut erfolgen .

Nachbarschaft, Recht

Bauträger verweigert Schlüsselübergabe trotz vollständiger Bezahlung des Kaufpreises?

Hallo zusammen,

In unserem Fall deutet sich ein Rechtsstreit mit unserem Bauträger an, dessen Hergang ich im Folgenden schildern möchte.

Der Kaufgegenstand ist ein schlüsselfertiges Reihenhaus (Neubau). Unterzeichnung des Kaufvertrags war am 23.10.2020.

Die aktuelle Situation ist die, dass die Bauabnahme am vergangenen Donnerstag (17.06.) stattgefunden hat. In deren Verlauf wurden keine gravierenden Mängel festgestellt, Bezugsfertigkeit wurde festgestellt (Statement des Sachverständigen bekräftigt dies). Der Kaufpreis wurde bereits in voller Höhe beglichen, es besteht lediglich noch eine selbstschuldnerische Bürgschaft i.H.v. 5% des Kaufpreises.

Kurz vor Unterschrift des Protokolls hat der Bauträger jedoch die Übergabe des Schlüssels an die Bedingung geknüpft, dass wir als Käufer aufgelaufene Verzugsschäden (dazu weiter unten mehr) zur Hälfte übernehmen. Dieses Zugeständnis wollte er in das Protokoll aufgenommen haben. Das haben wir abgelehnt, entsprechend wurde die Abnahme seitens des Bauträgers verweigert (Abnahmeprotokoll nicht unterschrieben) und der Schlüssel nicht ausgehändigt.

Uns interessiert nun, welche Optionen wir haben und welche Prozesszeiten wir im schlimmsten Fall zu erwarten haben.

  1. Einklagen der Schlüsselübergabe?
  2. Rücktritt vom Kaufvertrag?
  3. Belangung des Bauträgers wg. Nötigung?

Zum Hintergrund, wie der Bauträger seine Forderung begründet, und zur Vorgeschichte:

  • Die erste Einladung zur Abnahme erfolgte von Seiten des Bauträgers zum 27.05.2021. Hier wurde festgestellt, dass das Haus weder bezugsfertig noch frei von Mängeln war. Folglich haben wir die Abnahme verweigert.
  • Da unser damaliges Mietverhältnis zum 31.05.2021 auslief, mussten wir in eine Zwischenunterkunft, die der Bauträger auch bereitwillig bezahlte. Andere Verzugskosten (Einlagerung der Möbel, Umzugsspedition) war er ebenfalls bereit zu bezahlen.
  • Die Einladung zur zweiten Bauabnahme erfolgte dann zum 17.06 mit obigem Ergebnis.
  • Der Bauträger behauptet nach wie vor, nicht in Verzug zu sein, da der Kaufvertrag eine Fertigstellungsfrist von 6 bis 8 Monaten nach KV-Unterzeichnung (d.h. 23.04. bis 23.06.) vorsieht.

Vielen Dank im Voraus für euren Rat!

Mit freundlichen Grüßen,

die verzweifelten Bauherren.

Recht, Bauträger

Getankt, kontaktlos bezahlt, PIN vergessen einzugeben und Strafe erhalten?

Hallo,

Am 24.05. habe ich an einer Aral Tankstelle getankt und bin anschließend zum bezahlen an die Kasse. Nachdem ich mit der Karte kontaktlos bezahlt habe, bin ich in mein Fahrzeug eingestiegen und bin weitergefahren.

Am 11.06. habe ich einen Brief von einem Rechtsanwalt erhalten, worin steht:

"Forderung der Aral AG

Sehr geehrter ..., die Aral AG hag uns mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Eine von uns lautende Vollmacht liegt vor.

Am 24.05. wurde Ihr Fahrzeug an der Tankstelle .. mit 14,89 l SUPER E5 betankt. Ein entsprechender Beweis liegt vor. Sie wollten die Tankung kontaktlos bezahlen, leider haben Sie jedoch versäumt, die PIN einzugeben. Die Bezahlung der Tankrechnung in Höhe von € 23,51 fand daher nicht statt. Dies können Sie jederzeit anhand Ihrer Kartenabrechnung bzw. Ihres Kontoauszuges überprüfen. Als der Vorgang abbrach, hatten Sie die Tankstelle bereits verlassen.

Unsere Mandantin gibt Ihnen die Gelegenheit den offenen Betrag nebst Zinsen, Kosten unserer Inanspruchnahme in Höhe von € 76,44 gemäß anliegender Honoraraufstellung und Kosten für die Ermittlung Ihrer Anschrift in Höhe von € 5,10 bis zum 24.06 auf das oben genannte Konto zu zahlen.

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beträgt per heutigem Datum € 105,09."

Meine Frage ist, ob ich die Strafe von 105,09€ zahlen muss, nur weil die Kassiererin mich nicht daran erinnert hat, dass ich eine PIN eingeben muss? Beim kontaklosen bezahlen muss ich meistens keine PIN eingeben, da ich auch nicht aufgefordert worden bin diese einzugeben, habe ich es auch vergessen. Ich sehe nicht ein dass ich jetzt statt 23,51€ das 4-fache bezahlen muss.

Wie kann ich jetzt vorgehen?

Geld, Inkasso, Recht, Forderung, PIN, Strafe, Tankstelle

Bank verweigert Schuldhaftentlassung. Was tun?

Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Kreditvertrag für das Haus mit meinem Ex-Partner. Nach 2 Jahren konnten wir uns endlich friedlich einigen und mein Ex-Partner möchte das Haus behalten / übernehmen. Ich finde das grundsätzlich eine schöne Lösung, so hat wenigstens einer was von unserer harten Arbeit. Vorher hatten wir extra ein Telefonat mit der Bank um die Schuldhaftentlassung zu klären und ob wir damit rechnen können. Das ist nun keine zwei Monate her und nun haben wir 2 Tage nach einreichen der notwendigen Unterlagen eine allgemeine Absage bekommen. Wir waren sehr erstaunt, hatten wir doch extra das Gespräch gesucht. Auf Nachfrage woran es denn jetzt genau liegt, bekamen wir eine sehr unhöfliche Mail von der Bank wo drin stand: die Bank ist nicht verpflichtet ihre Gründe offen zu legen. Also totale Sackgasse. Seltsam ist auch die schnelle Absage, macht ein bisschen den Eindruck als hätte man gar nicht groß geprüft und einfach die Absage rausgeschickt. Es gibt eigentlich auch kein Problem mit der Liquidität, mein Ex-Partner ist bereits über 15 Jahre bei seinem Arbeitgeber angestellt und inzwischen alleine besser aufgestellt als wir beim Kauf zusammen waren. Zudem ist die Immobilie weit mehr wert als der offen e Kreditbetrag. Also wirklich überhaupt nicht nachvollziehbar.
Unser Problem ist nun dass wir auch einfach abgeblockt werden und man gar nicht mit uns reden mag. Wir haben nun nochmals nach den genauen Gründen gefragt und unsere Bedenken geäußert (auch wegen der finanziellen Lage). Außerdem haben wir nach einem persönlichen Termin gefragt, wobei ich einfach mit gar keiner oder wieder allgemeinen Absagemail rechne. Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und hat einen Tipp für uns? Ich finde es besonders dreist, da die Bank vorab die Finanzen schon grob angesehen hat und eigentlich nichts gegenteiliges gesagt hat. Nun ist alles fertig, nur die Bank macht uns einen Strich durch die Rechnung.

Kredit, Recht

Inkasso kosten berechtigt?

hallo zusammen,

folgendes Szenario: ein Essensbox Lieferant hatte eine offene Forderung gegen mich. In dem Moment war ich nicht in der Lage zu zahlen, dies hab ich ihnen im Schriftverkehr mitgeteilt. Die Kundenhotline teilte mir mit dies an die Zahlungsabteilung weiterzuleiten. Es kam jedoch nichts mehr von ihnen. 2 Wochen vergingen und ich erhielt einen Brief von einem Inkasso Unternehmen. Dieses Inkasso Unternehmen fordert neben der Hauptforderung von 45,47€ zzgl. 0,33€ Zinsen eine Inkasso Gebühr von 63,70€ (1,3x) wie auslagen von 12,74€. Diesem habe ich wiedersprochen da ich die Kosten für zu hoch empfand. Die Antwort Zitat: ,,Als ein im Rechtsdienstleistungsregister registriertes Inkassounternehmen sind wir bereits seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 01.07.2008 berechtigt, die Vertretung unserer Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen und unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

 

Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass in optischer Hinsicht bei geringen Hauptforderungen der Eindruck überhöhter Gebühren entstehen kann, so ist rechtlich entscheidend, dass auch der Gesetzgeber im Sinne eines ausgleichenden und solidarischen Gebührensystems eine pauschalierende, von einem durchschnittlichen Aufwand ausgehende Betrachtungsweise gewählt hat. Er hat zu Recht gerade nicht zwischen geringen Forderungen unter 100 € oder 200 € und höheren Forderungen entschieden, sondern ist im Gegenteil mit dem 2. KostRMoG zum 01.08.2013 gerade den umgekehrten Weg gegangen und hat die unterste Streitwertstufe von 300 € auf 500 € angehoben. Folglich erkennt der Gesetzgeber an, dass es einen Grundaufwand der Rechtsdienstleister gibt, der unabhängig von der Frage entsteht, ob die Forderung 10 € oder 100 € beträgt.

 

Die Erforderlichkeit der Beauftragung und die Rechtmäßigkeit von Inkassokosten (in Höhe einer 1,3 Geb. nach 2300 VV RVG) ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: BGH, Beschluss vom 20.10.2005 (VII ZB 53/ 05) sowie BGH, Urteil vom 17.09.2015 (IX ZR 280 / 14, Beck RS 2015, 18666) sowie BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 (NJW 05, 2991, 2994).

 

Die geltend gemachten Kosten unserer Beauftragung sind daher rechtlich nicht zu beanstanden und von Ihnen zu tragen.“

anschliessend wurde die Gesamtforderung von 122,24€ auf 132,31€ erhöht.

Bin ich dazu verpflichtet diese Kosten zu zahlen?

Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen

Inkasso, Recht, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Mahnung, Inkassogebühren

Hund zu spät angemeldet, was nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich der Hundesteuer. Seit 2018 haben mein Lebensgefährte und ich 2 Hunde (wir wohnen in NRW) . Den ersten seit August, den anderen seit Oktober (beides labradore). Ich weiß erzählen kann man viel, aber wir haben es tatsächlich völlig vergessen den 2. Hund bei der Stadt anzumelden..gestern haben wir einen Brief von der Stadt bekommen in dem stand, dass sie aufgrund der von Ihnen folgenden Informationen davon ausgehen müssen, dass wir einen zweiten Hund halten und ihn umgehend anmelden sollen. Wie auch immer die jetzt darauf gekommen sind, dass ist im Grunde auch egal. Wir sind froh, dass es nicht noch später aufgefallen ist. Auf dem Anmeldebogen ist die Frage aufgeführt "seit wann wir ihn haben" und "von wem wir ihn haben". Hier wollen wir uns jetzt auch nix aus der Nase ziehen und behaupten wir hätten ihn erst ein halbes Jahr, hätten ihn auf der Straße gefunden oder sonstiges.. Zumal er als Welpe auf dem Bauernhof von dem wir ihn haben gechipt wurde und als wir ihn dann adoptiert haben, von uns bei tasso registriert wurde. Das wir Steuern nachzahlen müssen ist selbstverständlich. Nur mit was für einer Strafe müssen wir rechnen? Im Grunde ist das ja Steuerhinterziehung, droht jetzt eine Anzeige, weil das im Grunde eine Straftat ist? laut Internet ist es eigentlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit, sprich: es ist ein Bußgeld zu erwarten. Weiß jemand, wie hoch das ca. Wäre? Wenn wir das googeln haben wir schon gefühlt einen Herzstillstand bekommen, weil da was von 5000€ bis 10000€ stand. Und lässt die Stadt mit sich auch über eine Ratenzahlung reden?

Danke im voraus für die Antworten.

Lg

hund, Recht

Formulierungen im Arbeitszeugnis?

Hallo,

ich habe mein erstes Arbeitszeugnis bekommen (als Softwareentwickler) und würde mich über Meinungen zu ein paar Formulierungen und auch allgemein Feedback freuen!

x trat während seines Studiums in unser Unternehmen ein und hat sich in kurzer Zeit sicher, effizient und erfolgreich in seinen Aufgabenbereichen eingearbeitet. Dank seines ausgeprägten konzeptionellen Denkvermögens und seiner strukturellen Arbeitsweise konnte er rasch unterschiedliche Anforderungssituationen meistern.
Dabei plante und organisierte x seine Aufgaben zielstrebig und systematisch. Die von Ihm umgesetzten Lösungen waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter schwierigen Bedingungen, stets von guter Qualität. Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.
x eignete sich während der Zeit seiner Tätigkeit bei x ein hervorragendes und breit gefächertes Fachwissen an und setzte dieses in seinem Aufgabengebiet erfolgreich ein. Dabei war er auch höchstem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gewachsen. Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.
Er erledigte die Ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und unseren Kunden war stets freundlich und einwandfrei.
x verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken x für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.
  • Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.

Steht "ordentlich und gewissenhaft" in diesem Kontext nicht für "Dienst nach Vorschrift"? Außerdem ist Programmieren in diesem Beruf genauso wie Interesse an modernen Technologien selbstverständlich. Oder ist das schon ok so? Der Fehler in "moderne" ist original.

  • Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.

Hierzu bin ich auf geteilte Meinungen gestoßen. Positiv wurde es interpretiert als Bereitschaft zu Überstunden/Nachtschicht/Arbeit an freien Tagen (ist auch ein paar mal passiert), negativ das "wenn es die Situation erforderte" eher als "widerwillig", auch weil persönliche Interessen nichts in der Arbeit zu suchen haben.

  • die Ihm übertragenen Aufgaben

Passive Formulierungen bedeuten im Zeugnis ja mangelnde Initiative - ist das auch hier der Fall?

Recht, Arbeitszeugnis

Mir macht Angst, dass eine dreifach hohe Grundschuld des Käufers eines unvermessenen Teiles meines Grundstücks in ,,mein" Grundbuch kommt? Ist das normal?

Hallo, gutrn Abend!

Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche meines Grundstücks für 250.000,- erfuhr ich bei der notariellen Unterzeichnung des Vertrages, ,,zufällig" dass der Käufer, der dort ein Haus bauen will, in das Grundbuch sofort 570.000,- Grundschulden g.-güber der Sparkasse einträgt. ,,Das sei völlig normal und würde später, nach Vermessung, Katasteramt usw. in seinen Teil ,,rüber genommen"...Auf meine Fragen hin wurde ich nur ,,beruhigt" das sei normal, ich soll mich nicht aufregen, alles kein Problem....

Ist das wirklich normal? Bin ich, als Grundstücksteil- Verkäufer, der ja nur 250.000 für diesen Teilverkauf erhalten hat, wirklich zu jeder Zeit ,,sicher" oder kann es passieren, dass die Sparkasse von mir plötzlich 570.000 haben will, also mir daraufhin auch noch den verbliebenen, bebauten, Restteil des Grundstücks, in dem ich wohnen bleibe, weg nimmt, wenn irgendwas schief geht, z.B wenn der Käufer die Raten nicht zahlt, stirbt oder wer weiß was sonst noch so passieren kann?? Hey Leute ich hab echt Angst...was soll ich machen? Heute kam ein Notarschreiben, wo das so drin steht....

Und was kann ich als Verkäufer tun, was habe ich ,,in der Hand" das Rüberschieben der Schulden des Käufers später (nachdem Vermessung und Katasteramt fertig haben) in seinen Grundstücksteil auch wirklich zeitnah durchzusetzen? Kann mir jedenfalls echt gut vorstellen, dass die Sparkasse an diesem ,,Sahneschnittchen-Grundstück" in allerbester Lage sehr interessiert ist!!

2. Frage... bin ich jetzt noch Kreditwürdig, solange das Haus mit sooo viel Grundschulden belastet ist unter ,,Rang 1"? Bekäme ich jetzt noch ne Hypothek, da ich, als Verkäufer ja diese Schulden nicht zu verantworten habe?

Grundbuch, Immobilien, notar, Recht

Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

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Anwalt, Bauen, Garten, Handwerker, Mieter, Mietrecht, Recht, Rechte, vermieter, Vermietung., Genehmigung, Nachbarn, Belästigung

Zählerschrank im Treppenhaus?

Hallo miteinander, wir haben mal mehrere Fragen zu Zählerschränken im Treppenhaus eines MFH. Bei uns in der Straße verlegt der Netzversorger neue Hausanschlüsse Strom. Der Zählerschrank mit 7 Einheiten hängt im hinteren Treppenhaus (nicht im Treppenbereich)

a) Jetzt weigert sich der Versorger, den Zählerschrank wieder neu anzuschließen. Seine Begründung: Der Hausanschluss darf nur 0,6 m ins Haus gelegt werden, jetzt ist der Hausanschlusskabel ca. 6 m im Haus, dass wäre zu weit. Wir sollen einen neuen Zählerschrank nahe der Hauswand anbringen. Jedoch sind im unteren Hausbereich alles Wohnungen, einen Keller gibt es nicht. Wir haben nicht darum gebeten, einen neuen Hausanschluss zu bekommen und sollen jetzt einen gesamt neuen Zählerschrank installieren.

b) Für den alten Zählerschrank hat der Monteur eine Mängelliste geschrieben, es fehlen 2 Diazetabdeckung und 3 Abdeckstreifen, sollten diese nicht ersetzt werden, soll der Strom abgestellt werden. Als wir heute mit einem Elektriker vor Ort waren, um die angeblichen Mängel zu beheben, waren die Diazetabdeckungen durch einen Monteur des Versorgers (laut Mieter) eingeschraubt worden und die Abdeckstreifen durch Tesafilm ersetzt. Darf ein Monteur des Versorgers einfach Änderungen an meiner Anlage vornehmen ohne mich darüber zu informieren?

c) Wir haben dem Monteur verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen, die Angelegenheit zu klären. Jedoch gab es bereits erhebliche Meinungsverschiedenheiten vor der Begehung mit dem Versorgen, da die beauftragte Tiefbaufirma ihre Baufahrzeugen sowie Dixiklo wochenlang auf und vor meinem Garagenhof abgestellt hatten und wir, sowie auch unsere Mieter, daran hinderten, diesen nutzen zu können. Auch wurden unsere Mieter durch diese Firma beleidigt und absichtlich zugeparkt. Und seitdem wir trotz diverser Beschwerden beim Versorger nur noch die Möglichkeit hatten, die Polizei zu rufen, fängt der Versorger plötzlich an, uns Probleme zu machen.

Darf der Versorger von uns Verlangen, den Zählerschrank woanders hinzubauen, bzw. komplett neu zu machen? Oder uns einfach den Strom kappen, wenn die Mängel an der Anlage beseitigt wurden aber dieser nicht versetzt wurde?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Recht

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