Erbengemeinschaft ist sich einig, jetzt macht das Amt Ärger

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Hallo zusammen, neuester Stand, der vom Gericht beauftragte Anwalt will nicht mit uns reden über den Sachverhalt,sondern das Haus soll vom Ortsgericht geschätzt werden. Hat jemand eine Antwort auf meine bereits gestellte Frage? Wenn das Ortsgericht sagt, dass Haus ist 50000€ wert (nur als Beispiel, wird es nicht sein, war gerade vor Ort, die obere Etage war dreizehn Jahre unbewohnt, hat schimmelige Wände, die Tapete löst sich usw.)müssen wir es dann zu diesem Wert verkaufen? Oder müssten die 12 übrigen Erben sozusagen die Differenz aus dem "Mehrwert" an den unter Betreuung stehenden Erben zahlen, wenn es weiterhin für 30000€ verkauft werden soll?(Ist es ja eigentlich schon!) Danke für eure Hilfe? Ich verstehe den Sinn der Aktion einfach nicht. Das ganze zieht sich jetzt zwei Monate hin, weil ein Gericht Stress macht und nicht die Erbengemeinschaft.Seufz. Danke Lg papu

Für den Erben, der unter Pflege steht, muss sichergestellt sein, dass er aus eigenem Vermögen und Einkommen bis zu seinem Lebensende ausreichend versorgt ist. Besteht das Risiko, dass er eines Tages zu Lasten der Sozialsysteme fallen könnte, dann darf der Vormund keinen Entscheidung in Erbangelegenheiten zustimmen die sein Erbe schmälern würden. Das ist möglicherweise Eurer Problem, warum von Amts wegen ein höherer Verkaufserlös zu erzielen gefordert wird, um die Erbengemeinschaft aufzulösen.

Ich denke man muss zwischen dem Wert einer Immobilie und Kaufpreis unterscheiden. Meist ist der Kaufpreis niedriger als der per Gutachter ermittelte Wert. Das weis auch das Vormundschaftsgericht. Also abwarten, das Wertgutachten enthält ja vielleicht eine Kaufpreisempfehlung.

Hallo meandor, der Notar hat die Unterlagen an das Gericht geschickt.sieht so aus, als müsse dies dann so sein. Ich weiß eben auch nicht worum es wirklich geht, da der unter Betreuung stehende finanziell wohlhabend ist und niemals dem sozialsystem zur Last fallen wird. Mich beschäftigt echt nur die Frage, ob ein vom Gericht bestellter Anwalt und ein Gutachter einen höheren Verkehrswert benennen und auch durchsetzen können??Was ist dann? Müssen wir dann den Verkauf rückgängig machen und einen anderen Käufer suchen?Wer verdienst denn jetzt an dieserVorgehensweise? Vieln Dank LG papu

Hallo, danke für die Antworten. Der Sohn ist gesetzlicher Betreuer und insofern berechtigt zu unterschreiben und er hat auch unterschrieben, alles unter notarieller Aufsicht. Die Frage die sich stellt, ist doch jene, was ist wenn der Gutachter sagt, dass Haus ist 45000€ Wert, wir es aber für 30000€ an die ehemalige Pflegerin abgeben wollen? Was passiert dann?? Kann das Gericht uns "zwingen" das Haus zu dem vom Gutachter angesetzten Betrag zu verkaufen? Macht es Sinn, dass wir jetzt das Ortsgericht zum Begutachten holen? Danke Gruß papu


Meandor  10.01.2011, 22:50

Warum legt der Sohn als Betreuer die Sache dem Vormundschaftsgericht (heißt das noch so, oder heißt das jetzt Betreuungsgericht) vor?

Wenn er als Betreuer unterschrieben hat, ist der Vertrag normal rechtsgültig.

Ich versteh im Moment noch nicht, was oder warum das Gericht da noch etwas prüft. Die dürften gar keine Grundlage mehr haben.