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Bank verweigert Schuldhaftentlassung. Was tun?

Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Kreditvertrag für das Haus mit meinem Ex-Partner. Nach 2 Jahren konnten wir uns endlich friedlich einigen und mein Ex-Partner möchte das Haus behalten / übernehmen. Ich finde das grundsätzlich eine schöne Lösung, so hat wenigstens einer was von unserer harten Arbeit. Vorher hatten wir extra ein Telefonat mit der Bank um die Schuldhaftentlassung zu klären und ob wir damit rechnen können. Das ist nun keine zwei Monate her und nun haben wir 2 Tage nach einreichen der notwendigen Unterlagen eine allgemeine Absage bekommen. Wir waren sehr erstaunt, hatten wir doch extra das Gespräch gesucht. Auf Nachfrage woran es denn jetzt genau liegt, bekamen wir eine sehr unhöfliche Mail von der Bank wo drin stand: die Bank ist nicht verpflichtet ihre Gründe offen zu legen. Also totale Sackgasse. Seltsam ist auch die schnelle Absage, macht ein bisschen den Eindruck als hätte man gar nicht groß geprüft und einfach die Absage rausgeschickt. Es gibt eigentlich auch kein Problem mit der Liquidität, mein Ex-Partner ist bereits über 15 Jahre bei seinem Arbeitgeber angestellt und inzwischen alleine besser aufgestellt als wir beim Kauf zusammen waren. Zudem ist die Immobilie weit mehr wert als der offen e Kreditbetrag. Also wirklich überhaupt nicht nachvollziehbar.
Unser Problem ist nun dass wir auch einfach abgeblockt werden und man gar nicht mit uns reden mag. Wir haben nun nochmals nach den genauen Gründen gefragt und unsere Bedenken geäußert (auch wegen der finanziellen Lage). Außerdem haben wir nach einem persönlichen Termin gefragt, wobei ich einfach mit gar keiner oder wieder allgemeinen Absagemail rechne. Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und hat einen Tipp für uns? Ich finde es besonders dreist, da die Bank vorab die Finanzen schon grob angesehen hat und eigentlich nichts gegenteiliges gesagt hat. Nun ist alles fertig, nur die Bank macht uns einen Strich durch die Rechnung.

Kredit, Recht

Inkasso kosten berechtigt?

hallo zusammen,

folgendes Szenario: ein Essensbox Lieferant hatte eine offene Forderung gegen mich. In dem Moment war ich nicht in der Lage zu zahlen, dies hab ich ihnen im Schriftverkehr mitgeteilt. Die Kundenhotline teilte mir mit dies an die Zahlungsabteilung weiterzuleiten. Es kam jedoch nichts mehr von ihnen. 2 Wochen vergingen und ich erhielt einen Brief von einem Inkasso Unternehmen. Dieses Inkasso Unternehmen fordert neben der Hauptforderung von 45,47€ zzgl. 0,33€ Zinsen eine Inkasso Gebühr von 63,70€ (1,3x) wie auslagen von 12,74€. Diesem habe ich wiedersprochen da ich die Kosten für zu hoch empfand. Die Antwort Zitat: ,,Als ein im Rechtsdienstleistungsregister registriertes Inkassounternehmen sind wir bereits seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 01.07.2008 berechtigt, die Vertretung unserer Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen und unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

 

Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass in optischer Hinsicht bei geringen Hauptforderungen der Eindruck überhöhter Gebühren entstehen kann, so ist rechtlich entscheidend, dass auch der Gesetzgeber im Sinne eines ausgleichenden und solidarischen Gebührensystems eine pauschalierende, von einem durchschnittlichen Aufwand ausgehende Betrachtungsweise gewählt hat. Er hat zu Recht gerade nicht zwischen geringen Forderungen unter 100 € oder 200 € und höheren Forderungen entschieden, sondern ist im Gegenteil mit dem 2. KostRMoG zum 01.08.2013 gerade den umgekehrten Weg gegangen und hat die unterste Streitwertstufe von 300 € auf 500 € angehoben. Folglich erkennt der Gesetzgeber an, dass es einen Grundaufwand der Rechtsdienstleister gibt, der unabhängig von der Frage entsteht, ob die Forderung 10 € oder 100 € beträgt.

 

Die Erforderlichkeit der Beauftragung und die Rechtmäßigkeit von Inkassokosten (in Höhe einer 1,3 Geb. nach 2300 VV RVG) ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: BGH, Beschluss vom 20.10.2005 (VII ZB 53/ 05) sowie BGH, Urteil vom 17.09.2015 (IX ZR 280 / 14, Beck RS 2015, 18666) sowie BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 (NJW 05, 2991, 2994).

 

Die geltend gemachten Kosten unserer Beauftragung sind daher rechtlich nicht zu beanstanden und von Ihnen zu tragen.“

anschliessend wurde die Gesamtforderung von 122,24€ auf 132,31€ erhöht.

Bin ich dazu verpflichtet diese Kosten zu zahlen?

Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen

Inkasso, Recht, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Mahnung, Inkassogebühren

Hund zu spät angemeldet, was nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich der Hundesteuer. Seit 2018 haben mein Lebensgefährte und ich 2 Hunde (wir wohnen in NRW) . Den ersten seit August, den anderen seit Oktober (beides labradore). Ich weiß erzählen kann man viel, aber wir haben es tatsächlich völlig vergessen den 2. Hund bei der Stadt anzumelden..gestern haben wir einen Brief von der Stadt bekommen in dem stand, dass sie aufgrund der von Ihnen folgenden Informationen davon ausgehen müssen, dass wir einen zweiten Hund halten und ihn umgehend anmelden sollen. Wie auch immer die jetzt darauf gekommen sind, dass ist im Grunde auch egal. Wir sind froh, dass es nicht noch später aufgefallen ist. Auf dem Anmeldebogen ist die Frage aufgeführt "seit wann wir ihn haben" und "von wem wir ihn haben". Hier wollen wir uns jetzt auch nix aus der Nase ziehen und behaupten wir hätten ihn erst ein halbes Jahr, hätten ihn auf der Straße gefunden oder sonstiges.. Zumal er als Welpe auf dem Bauernhof von dem wir ihn haben gechipt wurde und als wir ihn dann adoptiert haben, von uns bei tasso registriert wurde. Das wir Steuern nachzahlen müssen ist selbstverständlich. Nur mit was für einer Strafe müssen wir rechnen? Im Grunde ist das ja Steuerhinterziehung, droht jetzt eine Anzeige, weil das im Grunde eine Straftat ist? laut Internet ist es eigentlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit, sprich: es ist ein Bußgeld zu erwarten. Weiß jemand, wie hoch das ca. Wäre? Wenn wir das googeln haben wir schon gefühlt einen Herzstillstand bekommen, weil da was von 5000€ bis 10000€ stand. Und lässt die Stadt mit sich auch über eine Ratenzahlung reden?

Danke im voraus für die Antworten.

Lg

hund, Recht

Formulierungen im Arbeitszeugnis?

Hallo,

ich habe mein erstes Arbeitszeugnis bekommen (als Softwareentwickler) und würde mich über Meinungen zu ein paar Formulierungen und auch allgemein Feedback freuen!

x trat während seines Studiums in unser Unternehmen ein und hat sich in kurzer Zeit sicher, effizient und erfolgreich in seinen Aufgabenbereichen eingearbeitet. Dank seines ausgeprägten konzeptionellen Denkvermögens und seiner strukturellen Arbeitsweise konnte er rasch unterschiedliche Anforderungssituationen meistern.
Dabei plante und organisierte x seine Aufgaben zielstrebig und systematisch. Die von Ihm umgesetzten Lösungen waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter schwierigen Bedingungen, stets von guter Qualität. Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.
x eignete sich während der Zeit seiner Tätigkeit bei x ein hervorragendes und breit gefächertes Fachwissen an und setzte dieses in seinem Aufgabengebiet erfolgreich ein. Dabei war er auch höchstem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gewachsen. Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.
Er erledigte die Ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und unseren Kunden war stets freundlich und einwandfrei.
x verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken x für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.
  • Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.

Steht "ordentlich und gewissenhaft" in diesem Kontext nicht für "Dienst nach Vorschrift"? Außerdem ist Programmieren in diesem Beruf genauso wie Interesse an modernen Technologien selbstverständlich. Oder ist das schon ok so? Der Fehler in "moderne" ist original.

  • Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.

Hierzu bin ich auf geteilte Meinungen gestoßen. Positiv wurde es interpretiert als Bereitschaft zu Überstunden/Nachtschicht/Arbeit an freien Tagen (ist auch ein paar mal passiert), negativ das "wenn es die Situation erforderte" eher als "widerwillig", auch weil persönliche Interessen nichts in der Arbeit zu suchen haben.

  • die Ihm übertragenen Aufgaben

Passive Formulierungen bedeuten im Zeugnis ja mangelnde Initiative - ist das auch hier der Fall?

Recht, Arbeitszeugnis

Mir macht Angst, dass eine dreifach hohe Grundschuld des Käufers eines unvermessenen Teiles meines Grundstücks in ,,mein" Grundbuch kommt? Ist das normal?

Hallo, gutrn Abend!

Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche meines Grundstücks für 250.000,- erfuhr ich bei der notariellen Unterzeichnung des Vertrages, ,,zufällig" dass der Käufer, der dort ein Haus bauen will, in das Grundbuch sofort 570.000,- Grundschulden g.-güber der Sparkasse einträgt. ,,Das sei völlig normal und würde später, nach Vermessung, Katasteramt usw. in seinen Teil ,,rüber genommen"...Auf meine Fragen hin wurde ich nur ,,beruhigt" das sei normal, ich soll mich nicht aufregen, alles kein Problem....

Ist das wirklich normal? Bin ich, als Grundstücksteil- Verkäufer, der ja nur 250.000 für diesen Teilverkauf erhalten hat, wirklich zu jeder Zeit ,,sicher" oder kann es passieren, dass die Sparkasse von mir plötzlich 570.000 haben will, also mir daraufhin auch noch den verbliebenen, bebauten, Restteil des Grundstücks, in dem ich wohnen bleibe, weg nimmt, wenn irgendwas schief geht, z.B wenn der Käufer die Raten nicht zahlt, stirbt oder wer weiß was sonst noch so passieren kann?? Hey Leute ich hab echt Angst...was soll ich machen? Heute kam ein Notarschreiben, wo das so drin steht....

Und was kann ich als Verkäufer tun, was habe ich ,,in der Hand" das Rüberschieben der Schulden des Käufers später (nachdem Vermessung und Katasteramt fertig haben) in seinen Grundstücksteil auch wirklich zeitnah durchzusetzen? Kann mir jedenfalls echt gut vorstellen, dass die Sparkasse an diesem ,,Sahneschnittchen-Grundstück" in allerbester Lage sehr interessiert ist!!

2. Frage... bin ich jetzt noch Kreditwürdig, solange das Haus mit sooo viel Grundschulden belastet ist unter ,,Rang 1"? Bekäme ich jetzt noch ne Hypothek, da ich, als Verkäufer ja diese Schulden nicht zu verantworten habe?

Grundbuch, Immobilien, notar, Recht

Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

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Anwalt, Bauen, Garten, Handwerker, Mieter, Mietrecht, Recht, Rechte, vermieter, Vermietung., Genehmigung, Nachbarn, Belästigung

Zählerschrank im Treppenhaus?

Hallo miteinander, wir haben mal mehrere Fragen zu Zählerschränken im Treppenhaus eines MFH. Bei uns in der Straße verlegt der Netzversorger neue Hausanschlüsse Strom. Der Zählerschrank mit 7 Einheiten hängt im hinteren Treppenhaus (nicht im Treppenbereich)

a) Jetzt weigert sich der Versorger, den Zählerschrank wieder neu anzuschließen. Seine Begründung: Der Hausanschluss darf nur 0,6 m ins Haus gelegt werden, jetzt ist der Hausanschlusskabel ca. 6 m im Haus, dass wäre zu weit. Wir sollen einen neuen Zählerschrank nahe der Hauswand anbringen. Jedoch sind im unteren Hausbereich alles Wohnungen, einen Keller gibt es nicht. Wir haben nicht darum gebeten, einen neuen Hausanschluss zu bekommen und sollen jetzt einen gesamt neuen Zählerschrank installieren.

b) Für den alten Zählerschrank hat der Monteur eine Mängelliste geschrieben, es fehlen 2 Diazetabdeckung und 3 Abdeckstreifen, sollten diese nicht ersetzt werden, soll der Strom abgestellt werden. Als wir heute mit einem Elektriker vor Ort waren, um die angeblichen Mängel zu beheben, waren die Diazetabdeckungen durch einen Monteur des Versorgers (laut Mieter) eingeschraubt worden und die Abdeckstreifen durch Tesafilm ersetzt. Darf ein Monteur des Versorgers einfach Änderungen an meiner Anlage vornehmen ohne mich darüber zu informieren?

c) Wir haben dem Monteur verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen, die Angelegenheit zu klären. Jedoch gab es bereits erhebliche Meinungsverschiedenheiten vor der Begehung mit dem Versorgen, da die beauftragte Tiefbaufirma ihre Baufahrzeugen sowie Dixiklo wochenlang auf und vor meinem Garagenhof abgestellt hatten und wir, sowie auch unsere Mieter, daran hinderten, diesen nutzen zu können. Auch wurden unsere Mieter durch diese Firma beleidigt und absichtlich zugeparkt. Und seitdem wir trotz diverser Beschwerden beim Versorger nur noch die Möglichkeit hatten, die Polizei zu rufen, fängt der Versorger plötzlich an, uns Probleme zu machen.

Darf der Versorger von uns Verlangen, den Zählerschrank woanders hinzubauen, bzw. komplett neu zu machen? Oder uns einfach den Strom kappen, wenn die Mängel an der Anlage beseitigt wurden aber dieser nicht versetzt wurde?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Recht

Auto Vermietung Schaden (Starcar)?

Guten Tag, ich habe folgendes Anliegen:

Vor gut ein paar Wochen habe ich mir für eine Fahrt von A nach B ein Mietwagen von Starcar gemietet und leider ist während der Fahrt ein kleiner Schaden dazugekommen (sehe ich natürlich ein, ich war zwar an dem Schaden nur passiv schuld aber - Shit happen und Dummheit schütz vor Gericht nicht, leider habe ich keine Polizei hinzugezogen da ich zum Zeitpunkt um Mitternacht im tiefsten Wald stande ).

Jetzt aber zu meinem eigentlichen Problem; Im Anschluss wurde mir von der Autovermietung ein Schadensbericht zugeschickt (Die beschädigte Stelle wurde markiert von der Firma), ich sollte schildern und bestätigen was für ein/wie der Schaden zustande gekommen ist und den Bericht unterschrieben zurückschicken.

Nun habe ich die Rechnung für die Reparaturkosten bekommen, dort werden aber plötzlich Schäden aufgeführt, die im Schadensbericht eben nicht enthalten waren und für die ich natürlich jetzt auch aufkommen soll. Ich lasse die Schäden, welche am Unterboden erst im nachhinein durch die Werkstatt ersichtlich wurden, zwar gerade noch so durchgehen, aber wenn bspw. die Scheibe einen Schaden hat, der auch protokolliert wurde aber im nachhinein erst ersichtlich wird, dass der Spiegel auch zusätzlich einen starken Schaden besitzt, das aber eben nicht im Protokoll vermerkt wurde... da zahl ich doch dann nicht für? Ich muss doch davon ausgehen können, dass jenes Personal in der Lage ist einen stark offensichtlichen schaden auch protokolieren zu können (Schadensbericht), ich bin mir hier nämlich nicht sicher ob der Schaden auch tatsächlich von mir stammt! Vor allem nicht, wenn der Wagen auf einem Parkplatz und der Schlüssel in einen Nachtresor abgegeben wird.

Habe ich hier eine Chance? Immerhin handelt es sich um 1.970€ von den Vertraglich genannten 2.000 EUR Selbstbehalt.

Liebe Grüße

Auto, Autovermietung, Recht, Schaden

Zufahrt zum eigenen Haus durch den Nachbarn blockiert?

Hallo in die Runde,

Vorab zum Verständnis:

Wir Hausnummer 13, Nachbar 15...G seine Garage und X unser Carport.

Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, welches nicht direkt an einer öffentlichen Straße liegt. Wir erreichen unser Haus über eine Abzweigung von insgesamt 4 Wohneinheiten, diese Zufahrt gehört jeweils Hälftig zum jeweiligen Haus und Hältig eine Verkehrsfläche die jedem zu 1/4 gehört( 2,75m).

Da unser Haus das letzte in der Reihe ist, befahren wir automatisch beim ein und ausparken in unser Carport auch die Nachbargrundstücke. Bis dato kein Problem weil jeder seinen Parkplatz hat. Die vorderen 3 Häuser haben jeweils eine Garage welche ebenfalls nur über diesen Weg zu erreichen sind.

Für die andere Hälfte vom Haus gibt es nun einen neuen Besitzer, der nutzt die Garage und ebenfalls den Platz davor. Laut seiner Aussage ist das auch keine Ausfahrt sondern sein Grundstück. Es ist mir nun nicht mehr möglich aus meinem Carport rein oder raus zu fahren wenn er dort steht. Ja es ist sein Grundstück, dennoch ist die Fläche vor seiner Garage eine Ausfahrt. Diese kann er auch benutzen, wenn er uns nicht blockiert. Auch die Verkehrsfläche ist dafür zu schmal um ohne weiteres raus zu fahren. Da ein nettes Gespräch offenbar nicht möglich ist und nur Aussagen wie: Kaufen sie sich doch einen Smart oder lassen sie ihr Carport neu bauen von ihm kommen, kann ich nur noch andere Wege einschlagen.

Folgende Fragen: Darf er auf der Fläche vor seiner Garage parken, auch wenn er uns dadurch behindert? Laut seiner Aussage handelt es auch nicht um eine Ausfahrt sondern um sein Grundstück... es ist doch aber automatisch eine Ausfahrt weil seine Garage dort steht oder nicht?

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Recht, Nachbarn

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