Kann man rückwirkend den Hauptwohnsitz ändern?
Hallo,
ich wohne seit zwei Jahren in Stadt A und arbeite dort. Gemeldet bin ich aber in Stadt B, mit der Adresse meiner Eltern. Dort hab ich auch meine Steuererkärung gemacht, für die letzten beiden Jahre allerdings noch nicht.
Kann ich diesen Mißstand rückwirkend korrigieren? Sprich, kann ich mich rückwirkend ab Januar 2009 in Stadt B ab- und in Stadt A anmelden?
1 Antwort
Rückwirkend auf den Monatsersten ist kein Problem. Ich hatte auch schon ein Vierteljahr rückwirkend kein Problem, aber zwei Jahre rückwirkend, könnte problematisch werden. Müsstest Du mit der Stadt klären, wo Du Dich anmeldest. Die melden Dich inzwischen gleichzeitig ab.