Ist bei einer Erbengemeinschaft ein Gemeinschaftskonto für Mieteinnahmen nötig?

Hi,

ich habe mit meiner Schwester eine vermietete Wohnung geerbt (50/50). Ich erledige die gesamte Verwaltung, meine Schwester möchte lediglich an den Einnahmen beteiligt werden. Der nächste Schritt ist für mich aktuell, Konto zu eröffnen und die Mieter zu benachrichtigen.

Da meine Schwester und ich nicht in der selben Stadt wohnen, und ich bei meiner Hausbank sehr einfach ein Vermieter- und Kautionskonto eröffnen kann, würde ich vermutlich ein/zwei neue Einzelkonten dafür eröffnen. Meine Schwester wäre damit einverstanden, dass es kein Gemeinschaftskonto wäre. Sie kriegt natürlich Einsicht und ich würde ihr dann einfach einen Dauerauftrag mit ihrem Anteil einrichten.

Unsicher bin ich mir jedoch jetzt, ob dies zu irgendwelchen Nachteilen führen kann, insbesondere steuerlich.

  • Reicht es aus, wenn meine Schwester am Ende den Kontoauszug meines Vermieter-Kontos bei der Steuererklärung anhängt? Über das Grundbuch lässt sich relativ leicht nachweisen, dass ihr 50% zustehen.
  • Zudem kann Sie soviel ich weiß auch keinen Freistellungsauftrag auf diese Einnahmen beantragt, da es mein Konto ist. Lässt sich dies per Steuererklärung dann wieder reinholen?
  • Gibt es sonst noch Vor/-Nachteile? Sonst habe ich nur von der Haftbarkeit erfahren.

Ich habe einen deutlichen höheren Steuersatz als meine Schwester, daher wäre es schon sehr von Vorteil, wenn sie ihren Anteil selbst versteuert.

Ich danke für die Unterstützung!

Konto, Steuerrecht, Gemeinschaftskonto, Mieteinnahmen
In der Türkei arbeiten für Arbeitgeber in Deutschland?

Hey, ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und habe einige Fragen dazu. Hier ein paar Infos über mich. Ich bin in Deutschland geboren und habe eine Niederlassungserlaubnis aber habe die türkische Staatsbürgerschaft. Ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und meinen Wohnsitz dorthin verlegen und mich in Deutschland abmelden, ich möchte aber für meinen deutschen Arbeitgeber arbeiten, er wäre damit einverstanden. Ich könnte auch als Freelancer eingestellt werden falls es einfacher ist mit dem Papierkram. Ich arbeite als Redakteur hauptsächlich im Homeoffice und bin sozusagen selbstständig tätig ohne bzw mit fast keinen Anweisungen vom Chef.

Meine Fragen:

Muss ich in der Türkei oder Deutschland Steuern bezahlen?

Erlischt mein Aufenthaltstitel wenn ich mich hier abmelde und kann ich nicht mehr ohne Probleme einreisen?

Ist es überhaupt möglich hier in Deutschland angestellt zu sein aber in der Türkei die meiste Zeit zu leben?

Wäre eine Freelancer Tätigkeit besser im Vergleich zum Angestellten Verhältnis?

Was für Steuern müsste ich bezahlen wenn Freelancer werde und muss ich ein Gewerbe anmelden?

Kann ich hier auch gemeldet bleiben ohne eine Wohnung zu mieten oder zu besitzen bzw ist das legal möglich?

Mein Chef meinte dass ich hier gemeldet sein muss um Gehalt von Deutschland zu bekommen. Ist dass so oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Mehr fällt mir gerade nicht ein, falls euch Informationen einfallen die mir helfen könnten, wäre ich sehr dankbar. 😊

Ausland, Steuern, Steuerrecht, türkei
Virtuelle Währung erst ab Auszahlung steuerlich relevant?

Guten Tag, auf der Spieleplattform "Roblox" können Nutzer mithilfe der Spiel-Engine "Roblox Studio" eigene Spiele entwickeln und diese auf der Plattform veröffentlichen.

Dabei kann man die virtuelle Währung "Robux" verdienen, wenn andere Nutzer virtuelle Güter wie z.B. ein schnelleres Fahrzeug für Robux kaufen. Hierbei erhält der Spieleentwickler 70% und Roblox 30% des Robux.

Ab einer Summe von 30.000 Robux auf dem Roblox-Account kann man am "Developer Exchange Program" teilnehmen und sich das Robux in USD bzw. Euro auszahlen lassen. Wichtig ist jedoch, dass das Robux "verdient" wurde (beispielsweise gilt selbst gekauftes Robux oder auch erhaltenes Robux aus dem Verkauf von limitierten Items als "unverdient". (siehe: https://en.help.roblox.com/hc/de/articles/203314100 für genauere Infos)

Zu der Frage:

Stimmt es, dass man auf dem Roblox-Account beliebig viel Robux besitzen darf und man nur das ausgezahlte Geld versteuern muss?

Wäre dies nicht ein steuerlicher Vorteil, weil man sich dadurch z.B. bewusst jedes Jahr 1€ unter dem Grundfreibetrag auszahlen lassen könnte?

Oder gilt dies nicht und man müsse den Euro-Gegenwert des Robux (30.000 Robux entspricht 105 USD), welches sich auf dem Roblox-Account befindet, berechnen und in der Steuererklärung angeben. Somit wäre man praktisch "gezwungen" sich das Robux in Euro auszahlen zu lassen, um die Steuern hierbei zu zahlen.

Es gibt eine Ausarbeitung vom Bundestag aus dem Jahr 2011 über das Thema "Virtuelle Güter bei Computerspielen". Hierbei findet sich der Satz:

"Nach den derzeitigen Steuergesetzen greift die Besteuerung erst ein, wenn die virtuellen Währungen gegen reale Währungen verkauft werden. [...]"

Quelle (S. 8, Fußnote 9): https://www.bundestag.de/resource/blob/412052/a2ff34407556f84c8b5a31e90db0df8c/WD-10-085-11-pdf-data.pdf

Sind die Steuergesetze diesbezüglich seit 2011 unverändert und treffen auf Roblox zu?

Vielen Dank im Voraus!

Steuern, Steuerrecht
Der zusätzliche Einkommen durch Sprachunterricht. Wie muss man diesen Einkommen richtig besteuern?

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Steuer. Ich arbeite Vollzeit in einer großen Firma in München und verdiene ein relativ gutes Gehalt (deutlich über 24000€/Jahr). Da ich auch verheiratet bin, habe ich die Steuerklasse 4.

Ich möchte jetzt aber bei einem Webplattform preply.com die Sprachstunden anbieten und damit auch Geld verdienen. Es geht um sehr kleinen Verdienst, da ich nur in meiner Freizeit als Hobby und sehr begrenzt vor habe zu unterrichten. Diese Stunden werden für mich wahrscheinlich keine zusätzlichen Kosten verursachen, da ich nur meinen Laptop und Internet-Verbindung brauche.

Die Frage ist, wie ich jetzt steuerlich  alles richtig machen sollte? 

Auszug aus der Website von Preply:

„Preply ist ein Vermittler, der Lernende und Lehrkräfte zusammenbringt und die Tools bereitstellt, die den Online-Sprachunterricht und das Unterrichten erleichtern. Preply bietet keine Online-Unterrichtsdienste an und fungiert auch nicht als Sprachlernschule.

Als unabhängige Lehrkraft bist du bei Preply registriert und bietest deine Dienste für Lernende direkt über die Preply-Plattform an. Du erhältst die Vergütung von den Lernenden über den sicheren Finanzkanal der Preply-Plattform.

Unabhängige Lehrkräfte sind nicht bei Preply angestellt. Als unabhängige/r Auftragnehmer/in arbeitest du mit Preply zusammen und bist verantwortlich für:

  • die Ermittlung der geltenden steuerlichen Meldepflichten und -anforderungen;
  • die Entrichtung der Einkommensteuer als natürliche Person in deinem Wohnsitzland (wo du steuerlich ansässig bist);
  • die Weiterleitung aller enthaltenen oder erhaltenen Steuern an die zuständige Behörde.“

Laut der Info auf der Website befindet sich Preply als Unternehmen in den USA.

Bis jetzt kümmert sich um meine Steuer ausschließlich mein Arbeitgeber, da ich ganz normal angestellt bin.

Vielen Dank im Voraus!

(Herr) Nikita Habibulin

Steuerrecht
Frage bezüglich einer unregelmäßigen freiberuflichen Tätigkeit?

Hallo,

meine Freundin ist Studentin und war seit Anfang dieses Jahres in geringem Umfang freiberuflich (Künstlerin) tätig. Sie hat insgesamt 1300 Euro an Gewinn erzielt. Da ihr Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro (2019) liegt, sollte sie nicht (als momentan Ledige) steuerpflichtig sein.

Wir haben allerdings vor, dieses Jahr noch zu heiraten und wollen die Steuerklassen 3 (für mich) und 5 (für sie) wählen. Da ich jedoch fest angestellt bin und somit unser gemeinsames Einkommen höher als 18.336,00 € (Grundfreibetrag für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) betragen wird, würde ich gerne erfahren, wie wir nach dem Steuerklassenwechsel verfahren sollten. Ist es dann möglich, bei der gemensamen Steuererklärung nächstes Jahr einfach ihre freiberuflichen Tätigkeiten miteinzugeben, ohne sie vorher als Freiberufliche beim Finanzamt eintragen zu lassen? Ihr Einkommen ist sehr unregelmäßig. Sie weiß nicht mal, ob sie auch nächstes Jahr freiberufliche Aufträge kriegen wird.

Außerdem hat sie bezüglich ihrer freiberuflichen Tätigkeit eine Rechnung und einen freien Dienstvertrag ausfüllen müssen. In diesen hat sie keine Steuernummer eingeben können, weil sie keine hatte. In diesen steht jedoch der auszuzahlende Betrag, ihr Name, ihr Geburtsdatum, die Adresse und die Bankdaten drin. Auf diesen Papieren steht, dass der Auftraggeber eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt machen wird und es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Ist dies überhaupt rechtsgültig, wenn sie keine Steuernummer eingegeben hat? Wird so etwas vom Finanzamt berücksichtigt?

Ich frage, weil ich grundsätzlich keine Ahnung habe und bis jetzt nie eine Steuererklärung abgeben musste. Bitte entschuldigt mein Unwissen.

Vielen Dank.

Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht