Guten Tag,
bei einer B2C Dienstleistung ins Nicht-EU Ausland liegen die umsatzsteuerlichen Pflichten ja bekanntlich beim Erbringer der Dienstleistung bzw. dort wo die Leistung erbracht wird. Also für einen deutschen Unternehmer in Deutschland.
Wie sieht es denn nun aus bei Webdesign?
Laut einer Bekannten ist es beim Thema Web-Design so, dass die Leistungen stets am Ort des Leistungsempfängers der Umsatzsteuer unterliegen, egal ob B2C oder B2B.
Sie bezieht sich dabei auf Umsatzsteuergesetz § 3a Ort der sonstigen Leistung
Kann mir das hier jemand bestätigen?
Wäre das dann das Reverse Charge Verfahren?
Über eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar.