Verliert man den Verlusttopf für Aktien bei vorübergehender Abmeldung aus Deutschland dauerhaft?
Ich habe seit vielen Jahren ein Depot bei einer deutschen Bank. Als Steuerinländer habe ich immer dann Aktien verkauft, wenn sie sich nicht gut entwickelt haben. So hat sich über die Jahre ein beträchtlicher Verlustbetrag in meinem Verlusttopf für Aktien angesammelt.
Vor kurzem bin ich berufsbedingt ins EU-Ausland gezogen und seitdem Steuerausländer. Da ich in Deutschland keine Steuern mehr zahle, ist mein Verlusttopf nach der Abmeldung auf 0€ gesetzt worden.
Nächstes Jahr möchte ich wieder nach Deutschland ziehen und regulärer Steuerinländer werden. Gibt es eine Möglichkeit, meinen früheren Verlusttopf zurückzubekommen oder sich den Betrag anrechnen zu lassen, oder ist der Betrag für immer weg?
1 Antwort
Wenn "vor Kurzem" den Zeitraum nach dem 02. 01. 2017 ist und Du in 2018 zurückkommst, bist Du in beiden Jahren unbeschränkt steuerpflichtig (ein Jahr wegzugbesteuerung, das nächste Jahr Zuzugbesteuerung), da wird der Verlustvortrag bleiben.