Kann das FA Auskunft über Mittelherkunft bei der Ablösung eines Baudarlehens verlangen?
Das Baudarlehen diente zur Finanzierung einer vermieteten, bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigten Wohnung.
3 Antworten
Ja! Wäre Dir lieber, die würden selber nachschauen? Die machen nämlich auch Hausbesuche!
Ja, das Finanzamt kann da nachfragen und das kann dann ziemlich unangenehm werden, wenn es keine plausiblen Erklärungen gibt!
Der Steuerpflichtige hat gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht in Bezug auf Sachverhalte, die steuerlich von Bedeutung sind (§ 90 Abs. 1 AO).
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__90.html
Wenn du also der Meinung bist, dass die Herkunft der Mittel, mit denen das Baudarlehn abgelöst wurde, steuerlich nicht von Bedeutung ist, kannst du die Auskunft verweigern. Richte dich für diesen Fall aber darauf ein, dass du dann nachweisen musst, warum die Herkunft dieser Mittel steuerlich nicht von Bedeutung ist.
Diese Auskunft kann das Finanzamt übrigens erzwingen (§ 328 Abs. 1 AO).