Hallo liebe Community, 

wenn man jemand eine Dienstleistung vollbringt (gewerblich), wie z.B Marketingmaßnahmen eines Unternehmens regeln oder Lizenzen zur Verfügung stellen.... könnte man dann auf eine direkte Bezahlung der Dienstleistung verzichten und vertraglich eine Beteiligung am Gewinn des Unternehmens der ersten 3 Jahre vereinbaren? Bei welchen Unternehmensformen ist das möglich, oder ist das egal? Oder hat man da generell keine Chance?