Ist bei einer Erbengemeinschaft ein Gemeinschaftskonto für Mieteinnahmen nötig?

4 Antworten

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Auf wen das Konto läuft ist dem Finanzamt relativ egal. Maßgeblich ist, wem die Einnahmen zuzurechnen sind.

Wenn steuerpflichtige Einkünfte mehreren Personen zuzurechnen sind, haben diese eine (Steuer-)Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte abzugeben.

Einheitlich, weil die Einkünfte für alle Beteiligten einheitlich festgestellt werden.

Gesondert, weil die Ermittlung nicht direkt in den Steuererklärungen der Beteiligten erfolgt, sondern gesondert davon.

Freistellungsauftrag wird schwierig, denn den haben nur natürlich Personen. Vermieter ist aber die Erbengemeinschaft und die hat keinen Freistellungsauftrag.

Problem kann die Bank sein. Bank müssen den wirtschaftlich Berechtigten eines Kontos erfassen, und das bist nicht Du, sondern dass ist die Gemeinschaft aus Deiner Schwester und Dir.


Andri123  04.06.2018, 09:51

Und wenn man das für die Bank korrekt machen will - es könnte evtl. auch ohne persönliche Anwesenheit der Schwester ein Gemeinschaftskonto werden. Durch Vorlage einer Kopie deren Personalausweises, evtl. abgestempelt von einer Sparkasse vor Ort, U-Blatt per Post etc.

Und dann gibt es ja noch das Postidentverfahren.

Deine gesuchten Antworten findest Du z. T. bei Snooopy155.

Es reicht nicht der Kontoauszug als Anhang zur Steuererklärung!

Das Mietkonto kann auf Deinen alleinigen Namen laufen und Du hast alleine Zugriff und rechnest gegenüber Deiner Schwester jährlich ab. Kein Dauerauftrag! Für Mieteinnahmen gibt es keinen Freistellungsauftrag.

Denke auch an die Hausgeldabrechnungen, die zu einem Finanzbedarf führen können. Es sollte daher immer eine Reserve auf dem Mietkonto verbleiben.

Du reichst als verantwortlicher Abrechner im Namen der Erbengemeinschaft folgende steuerliche Unterlagen bei Deinem Wohnsitzfinanzamt unter einer neu festzulegenden Steuernummer ein:

  1. Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (z.B. 2017ESt1B)
  2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V)
  3. Angaben über die Feststellungsbeteiligten (Anlage FB)
  4. Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen (Anlage FE 1), bei Euch 50 : 50

Mit dieser Feststellungserklärung bekommt jeder von Euch seinen Anteil direkt in den eigenen persönlichen Steuerbescheid.


EnnoWarMal  04.06.2018, 11:20

...und eine Umsatzsteuererklärung für die GbR.

EnnoWarMal  04.06.2018, 12:25
@LittleArrow

Rein akademisch ja, § 18 (3) UStG ist da eindeutig.

Praktisch verzichtet das Finanzamt aber oftmals auf das Setzens des Kennzeichen U, so dass über die eigentlich verpflichtende Umsatzsteuererklärung tatenlos hinweggesehen wird.

Sinnvoll ist das für die alte Oma, die ddie Studentenbude an den netten Herrn Studenten vermietet. Fraglich ist allerdings, ob bei einer GbR ebenso verfahren wird.

In der Funktion als Erbengemeinschaft solltet Ihr eine eigene Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen, dann wird jeder ein Steuerbescheid zugestellt in dem ihr Anteil am zu versteuernden Einkommen mitgeteilt. Kontoführungskosten, AfA, Instandhaltungskosten und nicht in der Nebenkostenabrechnung umgelegte Kosten mindern die Gewinne in der auszufüllenden Anlage V.

Je nachdem wie gut Du Dich mit Deiner Schwester verstehst würde ich keinen Dauerauftrag einrichten, sondern der Schwester eine Vollmacht auf dieses Konto gewähren. Denn sicher ist, dasss es nicht nur die Mieteinnahmen aufzuteilen gibt sondern auch immer noch unterschiedlich weitere Kosten anfallen.


Tassimol 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 21:39

Ich glaube meine Frage war noch etwas undeutlich formuliert. Mir ging es insbesondere darum, ob ich jetzt besser ein Gemeinschaftskonto aufmachen sollte, oder eine Einzelkonto auf mich auch OK ist. Dies ist für mich aktuell der bequemere Weg. Bei den beiden Kontoarten interessiert mich insbesondere, ob es hier Vor-/Nachteile bei unserer Steuererklärung gibt. Z.B. dass das Finanzamt mich anhält, die gesamten Einnahmen über meinen Steuersatz zu versteuern, da das Konto eben nur auf mich läuft.

wfwbinder  03.06.2018, 22:13
@Tassimol

Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür ob das Konto auf einen, oder beide Namen läuft, die interessieren sich dafür wem die Einkünfte zustehen und ggf. zufließen.

Tassimol 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 22:26
@wfwbinder

Perfekt, das beantwortet meine Frage. Herzlichen Dank

Für die Vermiertung macht Ihr eine "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte"

In der wird der Überschuss, oder Verlust aus der Anlage V (Ermittlung der Einkünfte, also Mieten abzüglich Kosten) auf Euch beide verteilt.


Snooopy155  03.06.2018, 21:43

Nach dem Kommentar der Fragestellerin auf meine Antwort gehe ich davon aus, dass es nocht nicht verstanden wurde, wie man sich korrekt gegenüber dem Finanzamt verhält.