Steuernummer nach Gewerbeabmeldung weiter verwenden?
Hallo,
nehmen wir mal an, man bekommt durch die Anmeldung eines Gewerbes (Einzelunternehmen) im Nebenerwerb eine neue Steuernummer zugeteilt, die für die Einkommenssteuer und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gültig ist. Über diese Steuernummer macht man immer seine normale Einkommenssteuererklärung als Arbeitnehmer und füllt auch die dementsprechende Anlage G aus. Paar Jahre später meldet man sein Gewerbe ab.
Muss man nun wieder die alte Steuernummer (die vor der Gewerbeanmeldung) für seine Einkommenssteuererklärung aus nicht selbständiger Arbeit verwenden oder gilt nach wie vor noch die neue Steuernummer weiter?
Viele Grüße
1 Antwort
Du gibst in der Einkommensteuererklärung die neue Steuernummer an, wirst dann aber wieder eine dritte neue zugeteilt bekommen.
Grund:
Deine alte Steuernummer ist schon gelöscht und möglicherweise für die Wiederbelegung gesperrt oder neu vergeben.
Deine zweite neue Steuernummer ist nur für Unternehmer gedacht (andere Zuständigkeit im Finanzamt).
Wenn Du jetzt kein Unternehmer mehr bist, bekommst Du wieder eine dritte neue Arbeitnehmer-Steuernummer.
Im Endeffekt ordnet das Finanzamt sowieso deine Steuererklärungen den Steuernummern zu, die korrekt sind.
Kenne das aus der Praxis, das Leute über 7-8 Jahre ihre falsche Steuernummer in der Erklärung angeben. Das wird aber bereits automatisiert erkannt und richtig zugeordnet.
Je nach Bundesland hast Du als Gewerbetreibender zwei Steuernummern. Eine für die Einkommensteuer und eine für die Gewinnermittlung und ggf Umsatzsteuer. In manchen Ländern läuft beides auch über dieselbe Steuernummer.
Eine Steuernummer ist ja so gesehen nichts anderes als ein bloßes Aktenzeichen.
Das Bundesland ist BW. Gut zu wissen, dass es jedenfalls kein Weltuntergang ist, wenn man ausversehen die falsche Steuernummer verwendet. Es hatte mich ohnehin gewundert, dass damals eine neue Steuernummer erstellt wurde, für ein kleines Gewerbe, welches nur im Nebenerwerb geführt wurde. Als Eine Umsatzsteuer ID beantragt wurde, kam ein weiterer Brief, dass diese ebenfalls auch auf diese Steuernummer gemünzt ist. Demnach liefen Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewinnermittlung alles auf diese eine Steuernummer. Einkommensteuer bezieht sich ja auch auf die "privaten" Einnahmen als Arbeitnehmer. Somit scheint nichts falsch gewesen zu sein :D.
Aber war es richtig, zuvor "privat" (Einkommensteuerklärung, Arbeitnehmer) und gewerblich (Gewinnermittlung) nur über diese neue Steuernummer abzuwickeln? Da vereinzelt im Internet auch andere Sachen zu lesen waren, dass die neue Steuernummer nur für das Gewerbe gilt. Nach meinen Verständnis ist es bei Einzelunternehmen aber sowieso zusammenveranlagt, deswegen nur eine Steuernummer.