Schenkung aus der Tükrei, Schenkungssteuer?
Hallo Zusammen,
meine Tante(türkisch, wohnsitz in der Tükrei) möchte mir(syrisch, wohnhaft in DE) 100.000€ als Unterstützung zum Hauskauf schenken.
Nach meinem bisherigen Verständnis(Online-Recherche) besteht ein relativ kleiner Freibetrag(20.000€), da aufgrund dieser Beziehung hier die Steuerklasse 3 gilt.
Nun bin ich mir aber nicht sicher, inwiefern in dieser Situation das deutsche Erb-/Schenkungsrecht gilt und ob Doppelbesteuerung anfallen würde.
Da der Fall etwas speziell ist, find ich leider auch nicht den richtigen Anwalt, der mir da eine zuversichtliche Beratung dazu anbieten kann vor Ort in meiner Stadt.
Müssen nun die restlichen 80.000€ versteuert werden, und wenn ja, mit welchem Prozentsatz?
Vielen Dank im Vorraus!
2 Antworten
Du hast Deinen Wohnsitz in Deutschland. Deshalb gilt das deutsche Steuerrecht bei Schenkungen. Das heißt Du hast einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. Für den Rest musst Du 30% Schenkungssteuer zahlen, also 24.000 Euro. Soweit aber bereits in der Türkei eine Steuer gezahlt werden muss, kann diese von dem verschenkten Betrag abgezogen werden. Damit verringert sich die Steuer in Deutschland. Z.B. in der Türkei sind 30.000 Euro an Steuern zu zahlen. Dann ist die Steuer in Deutschland nur noch 15.000 Euro. (Achtung: Ich kenne mich mit dem türkischen Steuerrecht nicht aus! Ich weiß nicht wie hoch die sein könnte.)
Und ja, es muss abgeklärt werden, ob in der Türkei ebenfalls eine Schenkungssteuer gezahlt werden muss. Soweit ich sehe, gibt es nämlich kein Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei, das solche Fälle regelt.
Eine doppelte Besteuerung ist also wahrscheinlich.
Nun ging es hier aber um die "Tükrei" und da wissen wir nicht, wo dieses Land liegt und welches Steuerrecht sie dort haben.
Für die Schenkung gilt türkisches Schenkungsrecht; das kenne ich aber nicht.
Du kannst hier auch als Ausländer ein Haus kaufen. Aber nach welchem Recht hälst Du Dich in Deutschland auf? Nach dem Asylrecht? Der Besitz einer Immobilie in Deutschland hat keinen Einfluß auf ein mögliches Asylverfahren. Den Geldbetrag kann man problemlos von einer türkischen Bank auf ein deutsches Kreditinstitut überweisen.
Da Du nach derzeitigem Stand kein deutscher Staatsbürger bist und hier nur vorübergehend geduldet wirst gilt für Dich das Deutsche Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht sicher nicht. Damit können auch keine Schenkungssteuern anfallen.
Du meinst das Internationale Privatrecht. Danach mag es sein, dass für den zivilrechtlichen Schenkungsvertrag türkisches Recht gilt. Das hat aber nichts mit dem Steuerrecht zu tun.
danke erstmal für deine Antwort. @AndiRat danke dir auch für deine antwort.
Ja, ich habe ein Aufenthaltstitel als Asylberechtigter.
Das die Übertragung der Geldsumme problemlos erfolgen kann bzw. dass ich eine Immobilie besitzen darf ist mir klar.
Mir geht es allerdings vor allem um die steuerliche Frage. Den Betrag muss ich ja dem Finanzamt melden (spätestens macht die Bank das, laut meinem Bankberater) und da möchte ich natürlich vorab wissen, welche Steuern da anfallen würden.