Habe von Finanzamt eine Steuerbescheid (für Jahr 2009 + Zinsen) erhalten, es ist sehr Hoch, was nun?
Hallo,
ich habe heute leider eine schlechte Nachricht von der Finanzamt erhalten. :-( Nun brauche ich bitte Ihre Hilfe/Tipps.
Es geht um die Steuererklärung für das Jahr 2009. Ich habe damals blöderweise keine Steuererklärung gemacht, weil ich es einfach vergessen habe. Der Steuerbescheid für das Jahr 2009, der gerade heute angekommen ist, ist sehr Hoch für mich (ca. 500€). :-( Normalerweise zahle ich für ein Jahr ca. 200€ Einkommenssteuer!
Jetzt habe ich sehr schnell für das Jahr 2009 eine neue Einkommenssteuererklärung (vollständig) ausgefüllt (schriftliche pdf-Formulare aus dem Internet heruntergeladen usw.)
Meine Fragen an Euch bitte:
Wie geht das bitte mit der Einspruch (30-Tage-Frist)? Muss ich bitte noch weiteres beachten? Und wo finde ich bitte Formulierung (Muster) dazu?
Muss ich die 500€ auch dann bezahlen (überweisen), nach dem ich eine Einspruch erhebt habe?
Was ist bitte Euer Vorschlag, wie würdet Ihr vorgehen. Vielleicht hat hier einer von Euch Erfahrung...
Ich (lebe alleine, ledig) arbeite seit 5 Jahren und meine Jahreseinkommen ist jedes Jahr immer ca. dasselbe.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Gruß
Monika
1 Antwort
Monika: So ganz kann ich den Hintergrund der Sache nicht erfassen. Ist das Einkommen 2009 vom FA geschätzt worden? Ich habe diesen Eindruck nämlich. Oder, welchen Grund gibt es ansonsten dafür, dass der Bescheid so spät und offenbar so überraschend kommt?
Um Deine Fragen zu beantworten:
Zu 1:. Nimm ein Blatt Papier, schreib Deinen Namen, die Adresse und das Datum in den Briefkopf, die Anschrift des FA als Empfänger hin, als Betreff Deine Steuernummer und den Hinweis auf den EK-St-Bescheid für 2009. Dann brauchst Du bloß noch zu schreiben "Sg D u H, hiermit lege ich gg den EK-Steuerbescheid vom .......2013 EINSPRUCH ein. MfG.."
Das isses schon (bitte aber ausgeschrieben und nicht, wie bei mir, abgekürzt).
Zu 2. Man kann zusammen mit dem Einspruch den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen und muß das auch. Ansonsten nämlich müßte man vor Entscheidung über den Einspruch zahlen.
Zu 3.Bevor Du irgendetwas unternimmst, solltest Du Dir die Sache aber mal genau ansehen. Ist da ein Fehler in der Berechnung des FA? Wenn das Einkommen für 2009 geschätzt worden sein sollte: Wie hoch ist es wirklich? Du kannst zusammen mit dem Einspruch eine Steuererklärung einreichen.
Um eins kommst Du aber nicht herum: Die Zinsen mußt Du zahlen.
Ja der Bescheid ist geschätzt.
Einkommensteuer für das Jahr 2010 und 2011 wurden gemacht.