Studierender - Erstwohnsitz bei den Eltern lassen oder nicht? Steuervorteile
Hallo!
leider befinde ich mich in einem kleinen Dilemma im Moment.
Ich hab letzten Monat angefangen in Tübingen zu studieren und habe mich bis jetzt, aus Unsicherheitsgründen, noch nicht dort angemeldet.
In Tübingen beziehe ich ein Zimmer im Studentenwohnheim. Ich habe weder ein festes Einkommen noch Bafög.
Ich habe gehört, dass bei meiner Mutter ( Alleinerziehend) Steuerlich große Änderungen eintreten würden, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nach Tübingen verlegen würde und sie so viel weniger Geld bekommen würde. Das macht mich natürlich etwas unsicher.
Ich würde das gerne irgendwie verhindern.
Meine Frage wäre also, könnte ich es vielleicht so machen, dass ich meinen Hauptwohnsitz nach Tübingen verlege, bei meiner Mutter aber einen Zweitwohnsitz anmelde? Wie würde das dann mit den Steuern aussehen?
anders herum stellt sich mir dieselbe Frage, wenn ich meinen Hauptwohnsitz bei ihr lassen würde und einen Zweitwohnsitz in Tübingen einrichte.
UND
Kann ich die Zweitwohnsteuer ( in Tübingen glaub ich 10%) als Student irgendwie umgehen?
1 Antwort
Da Du um eine Anmeldung in Tübingen nicht herumkommst, wirst Du dort auch zwangsläufig mit dem Hauptwohnsitz gemeldet. Dann fällt auch keine Zweitwohnsteuer an. Eine Anmeldung bei Deiner Mutter als Zweitwohnung kann Dich nicht in den Status "ein Kind, welches dauerhaft im eigenen Haushalt lebt" bringen. Könnte aber dazu führen, dass Du stattdessen dort Zweitwohnungssteuer zahlen musst.
Deine Mutter wird dann die Steuerklasse 2 und damit den Alleinerziehendenentlastungsbetrag (1308€/a) verlieren. Praktisch hätte sie also 109 Euro im Monat mehr zu versteuern.