Fahrten zu Präsenzveranstaltungen im Studium mit Firmenwagen bei 1% absetzbar
Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir fundiert helfen.
Ich fahre regelmäßig, im Rahmen eines Online-Studiums, zu Präsenzveranstaltungen, Lerngemeinschaften und Prüfungen von meinem Heimatort zum Studienplatz. Ich nutze dafür einen Firmwenwagen, der über die 1%-Regelung privat genutzt werden darf. Meine Frage: Kann ich die Kosten trotzdem im Lohnsteuerjahresausgleich angeben? Das Studium finanziere ich komplett selber.
Danke Euch vorab! Grüße Adrian
2 Antworten
Gerade weil du den PKW per 1% Regelung der Einkommensteuer unterwirfst, kannst du natürlich auch die "Kosten" (30 Cent pro KM) ansetzen, ganz klar.
Hallo zusammen,
hierzu hätte ich noch eine ergänzende Frage:
Klar ist, dass Quittungen für Lernmittel, Übernachtungen und ähnliches aufgehoben werden müssen.
Wie verhält es sich aber mit den "Belegen" für Lerngruppen?
Angenommen ich treffe mich einmal im Monat mit Mitstudenten zu einer "Lerngruppe" im 300km entfernten Fulda. Fulda aus dem Grund, weil wir eben Fernstudenten sind, daher in Deutschland verstreut wohnen und Fulda sehr zentral liegt. Für die Anreise dort hin nutze auch ich einen Firmenwagen mit 1%-Versteuerung. Tankbelege gibt es keine, weil ich z.Bsp. die 600km hin und zurück ohne Tanken fahre oder mein Arbeitgeber die Tankbelege eingefordert hat.
Wie belege ich also, dass diese Lerngruppen stattgefunden haben? Muss ich dies überhaupt?
Gleiches gilt für Besuche in Bibliotheken. Wie kann ich den Besuch in einer Bibliothek belegen?
Gibt es Regelungen dazu, wie oft man sich zu Lerngruppen treffen oder Bibliotheken aufsuchen darf?
Über eine Antwort zu dieser Frage immer mit dem Hintergrund Firmenwagen mit 1%-Versteuerung würde ich mich freuen.
Viele Grüße
realdeus