Hallo,
eine etwas komplexere Fragestellung zum Thema grenzüberschreitender Tätigkeit Deutschland/Österreich.
Es geht um eine deutsche GmbH mit Sitz in Deutschland (keine weiteren Niederlassungen). Ein Österreicher mit Wohnsitz in Österreich ist Geschäftsführer dieser GmbH und übt seine Tätigkeit überwiegend von seinem Homeoffice in Österreich aus.
Nachdem der Geschäftsführer seinen Wohnsitz (bzw. gewöhnlichen Aufenthalt) in Österreich hat, wäre er an sich in Österreich mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen über die Besteuerung von GmbH-Geschäftsführerbezügen (http://bit.ly/PrJvaL) allerdings sind die Bezüge im Sitzstaat der Gesellschaft zu besteuern, unabhängig vom Ort der Ausübung der Tätigkeit. Trifft dies auch in diesem Fall zu, wenn es sich um ein Homeoffice handelt?
Die nächste Frage wäre dann wo der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist...
Bin gespannt auf eure Einschätzung!
Hugo