Steuererklärung Erststudium rückwirkend einreichen?
Also kurz gesagt bin ich bald mit meinem Bachelor-Studium fertig. Es ist meine erste "Ausbildung", d.h. zuvor habe ich nur Abitur gemacht.
Nun steht seit Dezember 2019/Januar 2020 vom BVerfG allerdings fest, dass "Erst-Studis" die Kosten rund um das Studium nur als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten angeben können. Das würde sich für mich nun nicht mehr lohnen, da ich keine Einnahmen neben dem Studium habe. Das kann ich also vergessen.
Aber vor dem Urteil des BVerfG, als die ganze Sache noch nicht beschlossen wurde, habe ich auch bereits studiert (seit 2017).
Meine Frage ist nun: Kann ich Steuererklärungen heutzutage (2020) rückwirkend einreichen (für 2017, 2018, 2019) und die Kosten als Werbungskosten angeben?Gilt dieser Beschluss vom Gericht ab diesem Zeitpunkt oder ist das allgegenwärtig? Wie ist das zu verstehen?
LG
Marco
3 Antworten
Du kannst die Steuererklärungen rückwirkend einreichen.
Aber es wird auch ebenso rückwirkend alles als Sonderausgabe qualifziert werden.
Deswegen meiner Meinung nach sinnlos.
Für 2017 kannst Du bis 31.12.2021 eine Steuererklärung abgeben, für die Folgejahre entsprechend später. Diese Frist gilt unabhängig von dem Urteil.
Hast Du denn Einkommensteuer gezahlt in den Jahren?
Nein habe ich nicht. Meine Ausgaben waren wegen dem Studium ab 2017 relativ hoch. Meine Einnahmen gingen hingegen gegen 0.
Als Sonderausgaben würde es mir also nichts bringen. Werbungskosten allerdings schon, aber dafür wurde ja Ende letzten Jahres ein Beschluss rausgegeben.
Natürlich gilt die Frist :)
Aber es ging mir darum ob ich die Zeit vor dem Beschluss als Werbungskosten angeben kann :')
Welchen Sinn ergibt es, die Kosten als Werbungskosten zu deklarieren, wenn es eindeutig Sonderausgaben sind?! Die Entscheidung gilt für alle Veranlagungen, die zurückliegenden Jahre sind ja in allen Steuerbescheiden in diesem Punkt explizit für vorläufig (bis zu einer Entscheidung) erklärt worden. Kannst dir also schenken...
Achso verstehe. Hätte auch sein können, dass die Aussage nur eine Überlegung deinerseits ist.
Ich persönlich hatte kaum etwas damit zu tun. Ich dachte mir schon dasselbe, allerdings habe ich das nirgends gelesen oder herausgefunden. Deswegen war ich mir auch unsicher.
Darf man fragen woher du das weißt? Ich hab mich lange schlau gemacht aber nirgends etwas gefunden. Und sicher konnte ich es damit nicht sagen.