Ehemaliges Firmeneigentum auf Ebay verkaufen?

4 Antworten

Praxislösung, oder wissenschaftliche Abhandlung?

Praxislösung:

Dem wird das Gerät in die Handgedrückt mit den Worten "wenn Du was gebrauchen kannst, schön für Dich, ist nun Deins." Er verscherbelt es über eBay, bekommt etwas Geld, Thema durch.

Steuerrechtliche Abhandlung:

Die Überlassung ist Teil des Entgelts, wie eine Prämie. Da es eine Sachzuwendung ist, wäre die nur bis 44 Euro steuerfrei.Der Mehrbetrag würde also lohnsteuerpflichtig sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Steppenwolf 
Beitragsersteller
 21.02.2021, 14:25

Danke, so etwas in die Richtung habe ich mir bereits gedacht.

Ergänzend zu wfwbinder: Das Gerät zu einem reduzierten "Freundschaftspreis" an B zu verkaufen macht es auch nicht besser. Dann ist nämlich die Differenz zum Marktwert der geldwerte und zu versteuernde Vorteil. Das FA schaut da nach dem, was ich von Bekannten weis, sehr genau hin.

Wenn Chef es dem B überlässt, ihm das also schenkt, dann ist das KEIN Firmeneigentum mehr.

Und B kann damit machen, was er will


wfwbinder  21.02.2021, 12:14

Aha. Also wenn einer einem Mitarbeiter was schenkt, hat es keine Auswirkung?

Warum werden dann Gehälter gezahlt? Es wäre doch klüger den Mitarbeitern einfach Geld zu schenken.

Alarm67  21.02.2021, 12:18
@wfwbinder

Bitte???

Hier geht es darum, dass etwas, bevor es WEGGESCHMISSEN wird, verschenkt wird.

Dein Vergleich hinkt, aber sowas von, ...

wfwbinder  21.02.2021, 14:13
@Alarm67

Das was "weggeschmissen" wird hat ja wohl "Geldwert."

Darf das Gerät von Kollege B als Privatverkauf bei Ebay verkauft werden?

Natürlich habe ich überzeichnet und im Normalfall wird sich keiner darum kümmern, aber wenn es um eine fachliche Beurteilung geht, sind alle Punkte abzuprüfen.

Answer123  21.02.2021, 20:44
@Alarm67

Kommt auf die Summe an. Dass man ein Gerät mit einem EKP von 20 € mit 0 € Wegwerfpreis bewertet, mag durchgehen. Bei einem EKP im dreistelligen Bereich wird das FA das wohl nicht akzeptieren. Anzusetzen ist ein realistischer Marktwert. Und der dürfte bei einem neuwertigen Gerät doch noch recht nah am EK-Wert sein.

Warum nicht, wenn Chef einverstanden ist, daß er es mitnehmen darf, ist doch wie geschenkt.