Umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen an private Endverbraucher? (Web Design)?
Guten Tag,
bei einer B2C Dienstleistung ins Nicht-EU Ausland liegen die umsatzsteuerlichen Pflichten ja bekanntlich beim Erbringer der Dienstleistung bzw. dort wo die Leistung erbracht wird. Also für einen deutschen Unternehmer in Deutschland.
Wie sieht es denn nun aus bei Webdesign?
Laut einer Bekannten ist es beim Thema Web-Design so, dass die Leistungen stets am Ort des Leistungsempfängers der Umsatzsteuer unterliegen, egal ob B2C oder B2B.
Sie bezieht sich dabei auf Umsatzsteuergesetz § 3a Ort der sonstigen Leistung
Kann mir das hier jemand bestätigen?
Wäre das dann das Reverse Charge Verfahren?
Über eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
1 Antwort
bei einer B2C Dienstleistung ins Nicht-EU Ausland liegen die umsatzsteuerlichen Pflichten ja bekanntlich beim Erbringer der Dienstleistung bzw. dort wo die Leistung erbracht wird. Also für einen deutschen Unternehmer in Deutschland.
Das stimmt so nicht, das kommt schon sehr auf die sonstige Leistung an sich an, worum es sich dabei genau handelt.
Wird denn das Webdesign hier in dem Fall auf elektronischem Weg erbracht? Die Privatpersonen wohnen wo?
Bei B2B gilt: Ort der sonstigen Leistung ist beim Leistungsempfänger, Reverse Charge.
Danke für die Rückmeldung.
Ja, das Webdesign wird nur auf elektronischem Weg erbracht.
Die IHK sagt z.B: Nicht nötig ist der Nachweis einer Unternehmereigenschaft, wenn sogenannte Katalogleistungen nach Paragraf 3a Absatz 4 UStG erbracht werden, da diese unabhängig vom Status des Leistungsempfängers grundsätzlich im Drittland steuerbar sind.
Denkst du, dass man Webdesign über elektronischem Weg unter diese Katalogleistungen zählen könnte?