Darf eine GmbH die Bestattungskosten für Ihren verstorbenen Gesch.-Führer übernehmen?
Der Geschäftsführer einer GmbH ist unverhofft verstorben. Nun möchte die GmbH die Bestattungskosten übernehmen. Ist das Steuerrechtlich und Firmenrechtlich zulässig?
2 Antworten
Interessante Frage.
Die Kosten zu übernehmen und als Lohn abrechnen geht ja nicht mehr, ein Toter kann keinen Lohn bekommen.
Eine Zuwendung an die Erben ggf., da wäre dann zu klären, ob die versteuern müssen.
Qualifikation als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe (muss also aus dem versteuerten Gewinn der GmbH gezaht werden)?
Wenn ich die Frage für einen Mandanten zu entscheiden hätte, würde ich nach den Hintergründen fragen.
Wäre es ein Mensch ohne angehörige, dem der Exarbeitgeber die letzte ehre auf diesem Weg erweist, würde ich es einfach als BAabziehen.
Wäre es eine Familien gmbH und der Gf einer der Gesellschafter und die Erben versuchten das nur in den Betrieb zu drücken, würde ich es rausschmeissen, bevor ein Finanzbeamter es zur verdeckten Gewinnausschüttung macht. wäre nämlihc sehr teuer, steuerlich gesehen.
Bestattungskosten gehören zu den typischen Kosten des Erbfalls und fallen dem/den Erbberechtigten zur Last. Aus der Fragestellung ergibt sich nicht, ob die GmbH erbberechtigt ist.
Ich gehe deshalb davon aus, dass die GmbH es nicht ist. In diesem Fall handelt es sich bei der Auszahlung der Bestattungskosten durch die GmbH um nachträglichen Arbeitslohn des Geschäftsführers. Dieser unterliegt dem Lohnsteuerabzug, wenn der Gf. Arbeitnehmer der GmbH war. Maßgeblich sind aber die lohnsteuerlichen Merkmale des/der Erbberechtigten. Auch handelt es sich um einen Versorgungsbezug mit der entsprechenden lohn-/einkommensteuerlichen Vergünstigung.