Abschreibung Beleuchtung
Hallo zusammen,
es geht um die Abschreibung von Beleuchtung in einem neu erstellten, denkmalgeschützten Laden und weil ich meine Steuer gerne selbst machen würde brauche ich professionelle Hilfe.
Der Laden wird vermietet und mit diversen Lampen versehen. Zum Teil mobil (an Steckdosen), zum Teil normal installiert (nicht irgendwie eingebaut, sondern angeschraubt).
Es ist sicher etwas ungewöhnlich, dass sich der Vermieter um die Lampen kümmert, aber es ist ein sehr außergewöhnliches Objekt und in dem Fall sinnvoll. Leider führt es zu einer Menge Fragen.
Meine Frage geht dahin, wie man die Lampen abschreiben kann.
Gilt auch bei Vermietung nur noch unter 150 €/Lampe GWG?
Ist das mit oder ohne Leuchtmittel und wie ist es, wenn der Mieter die Leuchmittel besorgt?
Wenn sie je Stück zwischen 150 und 1.000 € kosten, kann ich dann wie im Unternehmen einen Sammelposten bilden, den ich auf 5 Jahre abschreibe?
Wie lange schreibe ich Lampen ab, wenn sie in dem Fall kein GWG sind und abgeschrieben werden müssen? Einbau im Juni. Wie ist die Abschreibung der Lampen im ersten Jahr geregelt?
Zusatzfrage: ein Objekt im Laden wird mit im Estrich eingebauten LEDs belauchtet. Ich habe das jetzt beim Denkmalamt eingereicht aber wie wären die Lampen abzuschreiben, wenn es nicht anerkannt wird?
1 Antwort
die GWG Grenze ist wieder bei 410,- Euro netto, bzw. 487,90 brutto.
was unter 150,- sind kosten, nicht einmal GWG.
was über 410,-/487,90 liegt, ist auf die BND (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) zu verteilen. Ich würde mal 5 Jahre ansetzen.
Bei allen Anlagegütern, die kein GWG sind, ist im Jahr der Anschaffung zu 12-teln.
Die im Estrich eingebauten LEDs sind wohl als mit dem Gebäude als verbunden anzusehen udn den Sanierungskosten zuzurechnen, die ggf. der Snderabschreibung unterliegen.