Schenkungssteuer – die neusten Beiträge

Erbschaftsteuer, bzw. keine Erbschaftsteuer neu gedacht.

Ich hatte gerade eine (vermutlich) neue Idee zu dem Thema. Durch eine positive Bewertung zu einer uraltenFrage zur Erbschaftsteuer habe ich die nochmal angesehen und plötzlich hatte ich eine Idee (ich weiß blindes Huhn usw.).

Ein gute Argument gegen die Erbschaftsteuer ist der Hinweis, "das hat der Erblasser ja schon mal versteuert" was bezüglich angespartem Einkommen und den Zinsen/Dividenden darauf ja auch richtig ist.

Aber die Kursgewinne bei Aktien natürlich nicht, denn die werden, ebenso wie Immobiliengewinne, erst bei einem Verkauf fällig.

Wie wäre es, wenn man die Erbschaftsteuer völlig wegfallen ließe, aber die Übertragung auf einen neuen Eigentümer wie einen Verkauf ansehen würde?

Also am Beispiel:

Da vererbt ein fleissiger, erfolgreicher Mensch, eine Villa im Wert von 5 Mio., die er mal vor 20 Jahren für 2 Mio gekauft hat. 3 Millionen Aktienvermögen, Ankauf eine 1 Mio.

dann noch 500.000,- auf Bankkonten.

OK Bankguthaben aus versteuertem Geld. Wertsteigerung Haus 3 Mio., Wertsteigerung Aktien 2 Mio.

Er würde 5 Mio zu versteuern haben. Natürlich jetzt nicht die volle Keule der Einkommensteuertabelle, sondern irgeneine Regelung ähnlich der "Fünftelregelung" z. B. eine "Zehntelregelung" oder eine andere Begünstigung, mit der Einkommensteuererklärung des letzten Einkommensbesteuerungsjahrs für ihn.

Zu zahlen hätten natürlich die Erben, egal welches Verhältnis zum Verblichenen. Und damit freie Wahl das ererbte zum Teil zu verkaufen (dann z. B. 20 % Rabatt), oder Streckung auf 5-10 Jahre (wäre beim Gesetz noch zu verhandeln).

Alle Einzelbedingungen wären natürlich zu überlegen. Es ginge mir um das System.

Wir kämen weg von Ehefrau/Kider fast steurfrei, Ziehsohn/Ziehtochter bei kinderlosen ggf. sehr hoch besteuert und deshalb gelegentlich Erwachsenenadoptionen, nur um den Betrieb/das immobilienvermögen nicht völlig zu zerstören, zu einer Regelung, wo wir die Sache an den Status/das Einkommen des Erblassers binden.

Wer nun sagt, das ist aber dann auch ungerecht, völlig Fremde zu behandeln wie Kinder, den köönnte man noch damit beruhigen, dass bei der Übertragung die Regeln aus anderen Gesetzen Gelten. Alos Übertragung (Verkauf) von Grundstücken unter Verwandten in gerade Linie grunderwerbsteuerfrei usw..

Erbschaft, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer

Muss ich Schenkungssteuer bezahlen?

Hallo,

mein Ex-Partner (waren nie verheiratet) haben vor 10 Jahren gemeinsam eine Eigentumswohnung gekauft. Die Wohnung hat 90.000€ gekostet und haben insgesamt ein Darlehen von 115.000€ (Renovierung,Notarkosten etc) aufgenommen. Im Grundbuch stehen wir beide drin und auch im Darlehensvertrag.

Seit der Trennung vor 5 Jahren lebe ich alleine in der Wohnung.

Nun endlich "erlaubt" mir die Bank, dass ich das Darlehen alleine übernehmen kann und will somit die Wohnung nur noch auf mich laufen lassen. Für meinen Ex ist das gar kein Problem. Wir haben uns im "guten" getrennt und er ist froh, wenn er aus dem "Schulden" rauskommt und er mit seiner neuen Lebensgefährtin neu anfangen kann und somit will er mir seinen Anteil schenken bzw ich muss ihn nicht ausbezahlen.

Ich habe mir jetzt nochmal einen Extrakredit aufgenommen, da nochmals Notarkosten, Grundbuchetc dazukommen.

Ich habe jetzt alles in die Wege geleitet und nun bekam ich vorab vom Notar schonmal den Urkundenentwurf bekommen. Nun steht darin, dass ich eventuell eine Schenkungssteuer zahlen muss.

Jetzt zu meiner Frage.

Muss ich eine Schenkungssteuer bezahlen, wenn von dem Darlehen das ursprünglich 115.000€ betrug noch 90.000€ offen sind. Also muss ich dafür das ich die Schulden demnächst alleine übernehme auch noch eine Schenkungssteuer zahlen?

Ich hoffe Jemand kann mir meine Frage beantworten.

Vielen Dank.

Lg Janina

Darlehen, Eigentumswohnung, Schenkungssteuer

Wie oft kann man sich von verschiedenen Personen beschenken lassen ohne Steuern zu zahlen?

Nehmen wir an, ich erhalte 2016 von drei verschiedenen, nicht mit mir verwandten Personen, jeweils 20.000€ geschenkt. Werden diese 20.000€ jeweils einzeln bewertet, bleiben damit also steuerfrei? Oder würde das Finanzamt sie zusammen rechnen und irgendeine Steuer darauf erheben? Würden diese Schenkungen als Einkommen gelten, wenn der Beschenkte ansonsten über keine Einkünfte verfügt? (Hartz IV spielt hier keine Rolle)

Hintergrund: Ich arbeite nicht mehr. Jedoch tue ich viel Gutes für Menschen, je nachdem wie mir gerade danach ist. Stellt Euch dafür das Modell "Wandermönch" vor. Wenn jetzt umgekehrt mir jemand Gutes tun möchte, und außer Obdach, Essen oder Kleidung größere Geldsummen geben wollte - zB damit ich damit noch mehr Gutes tun, es an Bedürftige weitergeben kann usw - wie wäre das steuerfrei oder mit niedrigen Steuern möglich? Mit dem Geld soll ja Gutes getan, sprich es nicht dem Staat zur Verwendung für allerlei ungute Dinge überlassen werden (Kriege finanzieren zB). Eine kleinere Idee wäre zum Beispiel, kleinere Summen an Obdachlose zu verteilen. Eine größere Idee wäre die Schaffung spiritueller Räume, in die Menschen sich bei Bedarf zurück ziehen können.

Also sprich: Wie kann mit möglichst wenig staatlicher Kontrolle und möglichst keiner Steuerpflicht Gutes über mich geschehen?

Bin für alle Ideen dankbar. 😊

Erbschaftssteuer, GmbH, Schenkungssteuer

Zinsloses Darlehen Schenkungssteuer

Hallo Forum,

es geht nochmal um ein zinsloses Darlehen zwischen Lebenspartnern. Wir wurden vom Notar darauf hingewiesen, dass die Gefahr der Schenkungssteuer bestünde, wenn man es zinslos macht. Man darf ja 20.000€ in zehn Jahren vom Lebenspartner erhalten.

Der Notar rechnete mit diesen 5,5%, die ja (verrückterweise) vom Finanzamt schlimmstenfalls angesetzt würden. Dann kommt man bei der Darlehenssumme natürlich in ein Problem. Andererseits habe ich auch gelesehen, dass Finanzämter vom marktüblichen Zinssatz ausgehen sollen, wenn man den denn nachweisen kann.

Frage 1: Wie weise ich das ggf. nach?

Wenn ich zum marktüblichen Zinssatz (ca. 1.8% für die Summe) nachrechne, dann komme ich gar nicht in dieses Problem. Ich rechne dazu einen Annuitätenkredit über die ausgegebene Summe und die monatl. Rate und schaue dann wieviel ich dafür dann zusätzlich zahlen müsste. Das entspricht ja dann aus logischen Gesichtspunkten der Schenkung. Hier komme ich nicht unbedingt über die 20.000€.

Frage 2: Macht meine Rechnung Sinn? Oder liegt ein Denkfehler vor?

Frage 3: Wenn ich doch über die 20.000€ Schenkung komme, muss ich dann nur das versteuern, was über den 20.000€ liegt?

Frage 4: Wenn der Beschenkte und der Schenkende versteuern müssen, sind es dann zwei Mal die 15% oder nur ein Mal?

Frage 5: Wenn es eine Gegenleistung für diese angebliche Schenkung gibt, wie z.B. mietfreies Wohnen, wie wird das vom Finanzamt gesehen?

Hatte schonmal jemand real dieses "Problem" mit dem Finanzamt und kann darüber berichten?

Danke für Eure Antworten! Guten Abend Bilbo

Darlehen, Schenkungssteuer, Zinsen

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