Servus.
Wenn man bei YouTube mal nach „First Class Flug“ sucht, findet man zig Influencer, die über First-Class-Flüge berichten und bewerten. Genau so gibt es YouTuber die Hotelaufenthalte in einem 10-Sterne-Wellness-Hotel bewerten, das pro Nacht irgendwie 1000€ kostet. Einige Videos sind auch besonders frech mit „Ich teste einen 10.000€ Flug“ oder „1000€ pro Nacht: Das teuerste Hotel der Welt“ betitelt.
Mich würde mal interessieren, ob die Influencer die Kosten für den Flug oder das Hotel dann von ihrem Gewinn abziehen, als Betriebsausgabe? Geschäftlich veranlasst sind die Kosten ja schon, wenn man darüber dann ein ausführliches Video erstellt. Man nehme mal an, aus dem Video würde auch ein entsprechender Gewinn herausgehen, der höher ist als die Kosten für das Hotel.
Geht das beim Finanzamt als Betriebsausgabe durch? Kann ich auch Reiseblogger werden und meine Reisen als Geschäftsausgabe geltend machen, wenn ich durch Videos/Reiseblogging entsprechenden Gewinn nachweisen kann?