Gewerbeausübung vor steuerlichen Erfassung?
Hallo ist es erlaubt, vor der steuerlichen Erfassung die Gewerbeausübung zu beginnen? Spielt dabei eine Rolle, ob man dies nebenberuflich und im geringen Umfang tut (17.500€ Grenze nicht überschritten)?
Ein Bekannter hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass man noch gar nichts verkaufen darf, solange man noch nicht steuerlich erfasst ist. Ist das korrekt?
Bei mir im konkreten Fall wurde mit dem Verkauf ca September begonnen, die Gewerbeanmeldung erfolgte anfang diese Woche im Dezember und nun warte ich auf das Schreiben vom Finanzamt für die steuerliche Erfassung, das noch nicht ankam. Falls ich nicht hätte Verkaufen dürfen, welche Strafen drohen dann?
1 Antwort
Das Gewerbe ist natürlich zum Zeitpunkt der Aufnahme anzumelden. Wenn das jemandem auffällt, könnte ein Bußgeld verhängt werden. Du kannst das natürlich auch noch nachmelden. Verpflichtet wärest Du dazu.
Dem Finanzamt wird das allerdings wohl egal sein, solange Du alle Einkünfte angibst.