Hallo und guten Tag. Meine 1991 abgeschlossene deutsche LV steht demnächst zur Auszahlung an. Ich bin deutscher Staatsbürger und seit ca 10 Jahren mit Wohnsitz und Einkommen in Italien ansässig. Damit auch steuerpflichtig in Italien. Ich habe nun aber recherchiert (bzw glaube es...), dass ich gemäß §25 des DBA Deutschland/Italien ("Gleichbehandlung") als deutscher Staatsbürger nicht schlechter gestellt werden darf, als wenn ich in Deutschland mein steuerliches Domizil hätte, demnach die Auszahlung der LV auch in Italien steuerfrei erfolgen kann. Mein lokaler Steuerberater hier meinte aber, ich sei mit 26% auf den Ertragsanteil steuerpflichtig.... wer hat denn nun Recht ? Ich würde mich sehr über eine fundierte Antwort freuen! Vielen Dank, Gruss Rob
Besteuerung einer deutschen Lebensversicherung von 1991 in Italien?
Ausland,
Italien,
Lebensversicherung,
Steuerrecht