Pendlerpauschale oder Dienstreise?
Nach langem Suchen gebe ich auf und stelle meine Frage nun doch hier :)
Und zwar folgender Sachverhalt:
- Bartholomäus Skarabäus Peingebreck ist Berater für die Firma Käfer AG.
- Er arbeitet seit 11 Monate für einen Kunden in der Samsa-Straße
- Das Projekt ist 25 km vom Dienstort (erste Tätigkeitsstätte) und 20km von zu seinem Hause entfernt.
- Er besucht seinen Dienstsitz (25km entfernt) einmal im Monat.
- Das Projekt (20km entfernt) besucht er an ca. 5 Tagen die Woche.
- Die Fahrt zur Arbeit liegt auf einem Teilstück von 13km auf dem gleichen Weg zum Dienstort.
Nun weiß er nicht wie man das angeben muss, ist die Fahrt von zu Hause zum Projekt eine Dienstreise? Da das Projekt näher an der Wohnung liegt als der Dienstort ändert sich ja die erste Tätigkeitsstätte, da er auch mehr als 1/3 im Monat im Projekt ist?
Sind dann Fahrten zum Dienstort eine Dienstreise und Fahrten zum Projekt Pendlerpauschale?
Fahrten mit dem Dienstwagen zum Projekt müssten ja dann wie Fahrtren ins Büro über die 0,03% abgerechnet werden?
Oder gilt die Pendlerpauschale dann anteilig für die "gemeinsamen" 13km und der Rest ist die Dienstreise?
Würde die erste Tätigkeitsstätte der Dienstort bleiben wenn er 2/3 im Monat im Projekt ist der Dienstort aber näher an der Wohnung wäre?
Danke für schonmal die Erleuchtung.
2 Antworten
Hallo,
da unsere "Fachgurus" dir bisher nicht geantwortet haben, versuche ich einmal vorsichtig, hier etwas Licht ins Dunkle zu bekommen.
Also.......der Arbeitsweg zur 1. Tätigkeitsstätte (dort wo Bartholomäus Skarabäus Peingebreck lt. Arbeitsvertrag angestellt ist/ bzw. so vom AG als deine 1. Tätigkeitsstätte vorgesehen ist) wird mit der landläufig bezeichneten "Pendlerpauschale", richtig ENTFERNUNGSPAUSCHALE berechnet.
Aufträge des AGs (1.Tätigkeitsstätte) , die eine Auswärtstätigkeit wie z.B. zum Projekt erfordern, werden als Dienstreise berechnet. Dabei beginnt die Dienstreise entweder ab der 1. Tätigkeitsstätte und endet ggf.dort oder zu Hause ......oder sie beginnt vor deiner Haustür und endet eben da. Je nachdem wo der Dienstwagen nach Dienstschluss verbleibt.
So jedenfalls berechne ich die EstE meines Sohnes (Monteur mit fester 1. Tätigkeitsstätte) Für die Fahrten (Dienstreisen) zu den Einsatzstellen fallen lediglich unterschiedliche Verpflegungspauschalen an, denn die Unterkunft sowie das Fahrzeug wird vom AG gestellt.
In deinem Fall könnte ich auch völlig falsch liegen, denn mit der Prozentregelung (Dienstwagen) kenne ich mich nicht aus, sorry.
Ich denke, es kommt sicher noch eine fachmännisch korrekte Antwort für dich.
(hoffentlich war meine lange Ausführung dann nicht gänzlich für die Katz.) ;-)
Gruß !
du hast schon recht.
grins...... ich vermute, dass für
"Bartholomäus Skarabäus Peingebreck"
auch " Isolde Meier " oder " Paul Panzer " hätte genannt werden können.
For the most part people are working while trip, yet are doing so away from work and write my dissertation online. One of the fundamental contrasts between the two is needs versus necessity.
Die Frage ist irgendwie anstrengend zu lesen. Sie fängt an mit “Bartholomäus...“ und hört auf mit “Erleuchtung“. Na gut. Ich hab sie nicht richtig durchgelesen.