Es soll eine Wohnung in einem Mehrgenerationen Haus an den Sohn "verkauft" werden um Baukindergeld beantragen zu können.
Wird diese Wohnung nun massiv unter Wert verkauft würde ja eventuell Schenkungssteuer anfallen sofern kein Freibetrag zu Verfügung steht.
Was ist nun wenn man es darauf ankommen lässt - eine Wohnung mit einem Wert von 300000€ für 20000€ "verkauft". Sollte es das Finanzamt merken wird dieses einfach die tatsächlichen 300000€ ranziehen und mit dem Freibetrag von 400000€ verrechnen? Oder gibt es hierfür eine Strafe?
Der Vater hat beim Sohn auch 50000€ Schulden. Können diese mit dem Kaufvertrag verrechnet werden um so einen hören Kauf Betrag zu "erzeugen". Falls ja - muss dieses Geld wirklich "fließen" oder reicht ein Schuldschein aus der dann beglichen ist?