mietfreie Monate - steuerliche Aspekte
Hallo, ich habe folgende Frage hinsichtlich steuerlicher Aspekte/Rechtssprechung:
Ich besitze ein 5-Familienhaus und hatte Probleme mit der Neuvermietung einer Wohnung. Nun konnte ein Mieter gefunden werden, dem ich gerne
- zwei mietfreie Anfangsmonate gewähren möchte, um Mieter überhaupt zu finden sowie
- sieben weitere mietfreie Monate (7 x 450 Euro KM) wegen Zimmerrenovierung, die der Mieter selbst übernehmen wird.
Sind beide Nachlässe steuerlich möglich und akzeptiert, ohne hierbei finanzielle Nachtteile zu erleiden ? Vermietungsgedanke ist ja gegeben, sowohl durch die bereits 4 vermieteten Wohnungen, aber auch mit der Neuvermietung der leerstehenden Wohnung die ja durch die mietfreien Monaten wiedervermietet werden kann.
Könnte das Finanzamt die geschaffene Werterhöhung der Wohnung mir als Einnahme anrechen (Mietersatz). Werterhöhend sind Renovierungen eigentlich nicht, max. werterhaltend ?!
Danke für Ihre Zeit und Ihre Antwort.
1 Antwort
Deinen Schilderungen zufolge sehe ich hier keine Probleme.
Die mietfreie Zeit zu 2. ist ja nicht mal mietfrei. Du erhältst doch tatsächlich eine Gegenleistung in Form einer renovierten Wohnung.
Vermietungsgedanke ist ja gegeben, sowohl durch die bereits 4 vermieteten Wohnungen
Nö, nicht durch andere Wohnungen. Wieso sollte man eine Vermietungsabsicht damit belegen können, dass andere Wohnungen vermietet sind?
Die Vermietungsabsicht ist hier aber nicht zweifelhaft.