Crowdsourcing Einnahmen wie versteuern?
Hallo,
ich habe letztes Jahr ca. 3.000 EUR bei 99Designs.com verdient, einer Crowdsourcing Plattform für grafische Dienstleistungen (Logo Design).
Darüber gibt es außer PayPal Zahlungen keine Belege.
Die Firma 99 Design sitzt in Australien.
Ich habe ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) für Werbegrafik.
Kann ich die 3.000 EUR in meiner Steuererklärung ganz normal als Einnahme meines Gewerbes verbuchen oder muss ich aufgrund der nicht vorhandenen Rechnungsbelege (ich habe ja keine Rechnung geschrieben) oder dem Sitz der Firma im Ausland etwas beachten?
Vielen Dank für eine Antwort.
1 Antwort
Die Antwort von EnnoBecker ist fraglos top.
Die Sache bringt mich aber zu einem eventuell tiefergehenden Problem des der Frage, wer leistet an wen?
Wenn ich auf der Seite nachsehe, wird mir nur gesagt, wenn ich ein Paket buchen ist es einschließlich Designer, Provisionen und Gebühren.
Ich habe keine Lust extra ein Design zu bestellen, nur um die Verträge prüfen zu können, aber wie sind die Rechtsbeziehungen, wenn ich als deutscher Unternehmer ein Design auf der Plattform bestelle/kaufe?
Bekommt der Designer einen Pauschalpreis? Ist die Plattform der Verkäufer, oder bekommen die ein Provision, als Verkaufsagenten?
Das könnte zum lustigen Ergebnis führen, dass ein deutscher Designer, für ein deutsches Unternehmen arbeitet und der deutsche Abnehmer die Rechnung der Plattform im Reverse charge abwickelt und der deutsche Designer ohne Steuerberechnung an die Australier leistet.