Wieviel Gewinn darf ich erwirtschaften, ohne Steuern zahlen zu müssen (Fußpflege)?
Hallo zusammen,
ich möchte mich als mobile Fußpflege selbstständig machen, dies aber nur in kleinem Rahmen. Ich möchte nur ein wenig nebenbei machen. Ich habe sonst keine Hauptjob. Mein Mann ist voll berufstätig. Muss ich unter € 400,00 monatlichen Umsatz überhaupt etwas steuerlich angeben, muss ich auf jeden Fall eine EÜR machen und wird mein Umsatz/Gewinn mit dem Einkommen meines Mannes addiert und daraus die Steuerlast berechnet ?
Vielleicht kann mir ja jemand was konkretes sagen, im Netz finde ich dazu keine eindeutige Aussage.
2 Antworten
Zu deinem Fragesatz, der 3 Fragen enthält: ja, ja und ja.
Da Dein Ehemann Berufstätig ist, kommt Dein Einkommen zu seinem Einkommen dazu, weil ihr zusammenveranlagt werdet (Einzelveranlagung wäre in Eurem Fall finanzieller Selbstmord).
Da Du nur mit Privatkunden zu tun hast, kannst Du die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer in Anspruch nehmen, solange Dein Jahresumsatz unter 22.000,- Euro bleibt.
Natürlich musst Du zur Gewinnermittlung eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machen.
Wenn Dein Jahresgewinn über 5.460,- wird (mtl. 455,-) fällst Du aus der Familienversicherung in der Krankenversicherung heraus.