Zweitwohnsitzsteuer und doppelte Haushaltsführung in der gleichen Gemeinde?

4 Antworten

Jetzt verlagern wir den Erstwohnsitz zusammen

Verlagern wirst doch nur Du den Erstwohnsitz oder wo war bislang Dein Mann gemeldet? Aber erst mit Deiner Ummeldung fangen die Probleme auf mehreren Ebenen (Mietvertrag, Zweitwohnungsteuer) an.

Natürlich könnte man Deine bisherige Wohnung steuerlich als Arbeitszimmer optimieren. Du musst selber mal rechnen, ob sich dieser Aufwand lohnt.

Melde den zweiten Wohnsitz ab. Du hast ja keinen zweiten Wohnsitz.

Schildere den Fall wie er ist, dass es nur Dein Büro ist.

Sollte die Gemeinde nicht darauf eingehen, wäre die Zweitwohnsitzsteuer Werbungskosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

suey83 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 22:22

OK, super - vielen Dank für die rasche Antwort! Ich kann also eine gemietete Apartment-Wohnung tatsächlich komplett abmelden - bzw. es versuchen - wenn ich sie nur als Büro nutze? Denn es ist ja offiziell und nach Mietvertrag Wohnraum mit entsprechender Ausstattung (Bad und Kochnische). Ist ein Schreiben der Vermieterin für die Gemeinde nötig? Kann ich Miete etc. für das Apartment als Büro dennoch steuerlich absetzen, auch wenn es nicht als Wohnsitz gemeldet ist?

user2358  30.12.2018, 22:59
@suey83

Vorsicht! Es gibt 2 Ecken, welche bei dieser Lösung zu Problemen führen könnten:

die gewerbliche Nutzung anstelle von einer Wohnraumnutzung muss vom Vermieter genehmigt sein bzw. der Mietvertrag muss eine dahingehende Öffnungsklausel haben.

Es kann sein, dass auch die Zustimmung der Gemeinde/Stadt erforderlich ist, wenn aufgrund einer geltenden "Zweckentfremdungsverordnung" diese Umwandlung genehmigungspflichtig wird. Es ist dabei Angelegenheit des Vermieters, so etwas zu beantragen.

wfwbinder  31.12.2018, 09:08
@user2358

Da bin ich anderer Ansicht, es geht hier nicht um eine gewerbliche Nutzung im Sinne eines Büros, einer Kanzlei, eines Geschäfts. Es ist die Nutzung als Arbeitszimmer, im besten Fall vergleichbar dem Büro eines Schriftstellers. Kein Kundenverkehr.

Ich würde dem Vermieter schon sagen, dass ich es nur noch als Arbeitszimmer nutze und im Eventualfall evtl. mal als Gästezimmer, wenn die eltern zu Besuch kommen.

OK, vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten und Kommentare!

Ich versuche zusammenzufassen für das bestmögliche Vorgehen in unserer Situation:

1. Mein altes 1-Zimmer-Apartment wäre ein sogenanntes außerhäusliches Arbeitszimmer, und damit keine Gewerbefläche in diesem Sinne die eine separate Nutzungserlaubnis/Beantragung benötigen würde (denn ich bin Angestellte im Außendienst und nutze das Arbeitszimmer nur für meine Büroarbeit). Meine Vermieterin sollte dieser Nutzung als Arbeitszimmer dennoch zustimmen (hat sie bereits getan). Soweit korrekt?

2. Ich melde Erstwohnsitz in der Wohnung meines Mannes an (der dort bereits auf Erstwohnsitz gemeldet ist). Wie muss ich mein altes Apartment melden? Muss man ein außerhäusliches Arbeitszimmer irgendwie anmelden bei der Gemeinde?

3. Ich erfülle als Außendienst Home Office ohne Arbeitsplatz beim Arbeitgeber die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug der Kosten des außerhäuslichen Arbeitszimmers. Korrekt?

Vielen Dank und allen einen guten Rutsch!

Suey

Es ist nicht erforderlich, einen Zweitwohnsitz anzumelden. Denn nach §20 BMG zählt eine Wohnung nur dann als solche, wenn sie zum Wohnen und Schlafen genutzt wird. Bei Nutzung zu 100% als Arbeitsplatz ist das nicht der Fall.

Eine doppelte Haushaltsführung wird das Finanzamt nicht anerkennen, denn Sinn und Zweck dieser Kosten ist ja, dass man keine Möglichkeit hat, während der Arbeitstage zum Familienmittelpunkt zu fahren.

Das Büro kann man aber als Werbungskosten in der Steuererklärung anführen, insoweit der Arbeitgeber diese Kosten nicht trägt.