Meine Schwester bei mir wohnen lassen?
Hallo,
Ich habe eine minimalistische Schwester, die gerne aus ihrer Wohnung ausziehen möchte und zu mir in mein Familienhaus ziehen will.
Wie hatten uns gedacht, dass sie ein Bett im Arbeitszimmer aufstellen darf, so wie einen Schrank und im Bad und im Kühlschrank ein Fach bekommt.
Den Rest darf sie einfach mitnutzen.
Jetzt stellt sich jedoch die Frage ob man das so einfach darf oder ob man Schenkungssteuer oder was anderes bezahlen muss.
Welche Folgen für das Finanzamt entstehen?
Gibt es noch andere finanzielle Dinge, die ich beachten muss?
4 Antworten
Wenn es sich um Dein Eigentum handelt, kann sie einfach einziehen .
Damit sie sich ummeldet , musst Du ein Meldeformular unterschreiben und ausfüllen.
Sollte sie Leistungen beziehen , benötigt sie einen Mietvertrag .
Das wäre vielleicht ein Grund sich zu erkundigen , sollte der Fall zB auf Grund von Bürgergeld eintreten.
Ansonsten finde ich es gut mit der Schwester zusammenzuleben
Nein sie arbeitet, sie ist nur sehr genügsam ☺️.
Selbstverständlich darfst Du Deine Schwester mietfrei bei Dir wohnen lassen - nur warum solltest Du dies tun? Sie sollte sich zumindest an den real durch sie entstehenden Nebenkosten beteiligen.
Hinzu käme - dass Dein Arbeitszimmer steuerrechtlich zukünftig nicht mehr berücksichtigungsfähig ist.
So weit kommt das Finanzamt glücklicherweise noch nicht in Eure Privatsphäre.
Macht das so! Und einigt Euch über die Beteiligung Deiner Schwester an den Hauskosten + Betriebskosten + Verbrauchskosten...
Du kannst das Arbeitszimmer nicht mehr als Arbeitszimmer absetzen, sobald da ein Bett drinn steht.
Ob und inwiefern sie euch einen Finanziellen Ausgleich zahlt bleibt euch überlassen.
Hallo Berlina, die Vorschriften für Arbeitszimmer u/o Homoffice werden aktuell gelockert.