Ich möchte mein Haus auf Rentenbasis verkaufen.?
Ich möchte mein Haus auf Rentenbasis verkaufen. Gibt es eine gesetzliche Grundlage was die Höhe der Rente bestimmt, oder kann ich selbst bestimmen welchen Betrag gezahlt wird?
Z.b. Wert vom Haus ca. 200.000€ und ich möchte das Haus an einen guten Freund verkaufen für 400€ mtl.
Würde das funktionieren, oder macht das Finanzamt dann Stress?
Ich möchte die Schenkung- oder Erbschaftsteuer umgehen.
4 Antworten
Um Klartext zu sprechen: Geplant ist im Wahrheit eine Schenkung. Um die bei nicht miteinander verwandten Personen horrent hohen Schenkungsteuern zu umgehen will man eine Alibivertretung vereinbaren.
Da müßte man konkret etwas über Dein Lebensalter wissen um die an sich zutreffende Höhe der Rente ausrechnen zu können.
Eine Warnung sei beigefügt: Schenkungsteuer hat bei der Verjährungsfrist die Besonderheit, daß die erst mit dem Tod des Schenkers beginnt.
Ich würde als gesetzliche Grundlage mal §14 Bewertungsgesetz vermuten. Dazu gibt es eine Tabelle, in der ein Faktor gemäß Sterbetabelle (abgezinst) festgelegt ist.
Diesen muß man dann mit der Jahreskaltmiete multiplizieren. Damit erhält man den (Gegen-) Wert für den Verkauf.
Falls die vereinbarte Leibrente laut dieser Berechnung unter dem Wert bleibt, könnte die Differenz evtl. als Schenkung bewertet werden.
Aber alles nur geraten. Die Steuerexperten äußern sich ja bislang nicht. Vielleicht hilft es Dir aber beim weiteren Nachdenken.
RalleKalle
Fragen zur grundbuchlich gesicherten Rente, lebenslänglich oder zeitlich befristet, Lebensalter, Ausgleichzahlung an Erben mit Sicherung durch Höchstbetragshypothek, Indexklausel, Unterwerfung unter die sofortige Zwangvollstreckung, Reallast mit oder ohne Rangvorbehalt uvm. besprichst du am besten mit deinem Notar.
Ja richtig, an so viele Dinge wäre auch noch zu denken.
Und die steuerlichen Aspekte wären mit dem Steuerberater zu besprechen.
Ich möchte die Schenkung- oder Erbschaftsteuer umgehen.
Heirate den Freund. Lebe mit diesem darin. Nach einem Jahr oder so (bin zu faul zu googeln) kannst Du ihm das gemeinsam bewohnte Familienheim steuerfreu verschenken. Auch Männer dürfen sich heiraten.