Photovolataikanlage für Private Nutzung über eigenen Betrieb kaufen.?
Möchte mir eine Photovoltaikanlage über meinen Großhändler beziehen , die aber Privat für mich installieren und Betreiben , wie mach ich das jetzt geschickt wegen der Ust. mit der heutigen Rechtsprechung seit 1.1.23 . Mein Elektroinstallations-Gewerbe habe nur noch als Nebenerwerb und mach im Jahr ca. 1000€ Gewinn.
2 Antworten
Naja ich mache zur Zeit wieder jede Menge Werbung und Angebote . Mehrere Kunden haben auf Rechnung gekauft ich weiß nicht ob das dann Liebhaberei wird.
Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 Kwp ist kein Urteil, sondern ein in das UStG eigefügter Absatz § 12 Abs. 3 UStG.
Wenn Du die. Anlage über Deinen Betrieb kaufst und dann privat montierst, ist es eine Sachentnahme aus dem Betrieb, für. den diese Steuerbefreiung auch gilt.
Na dieErstattung ergibt sich doch aus dem Monat als eingekauft wurde, mit dem Vorsteuerabzug.
Ich fahre sowieso langsam wieder hoch , Angebotsanfragen laufen wieder an und wurde auch gemacht , im Moment hat zwar noc nicht gezogen , weil viele wahrscheinlich noch etwas Finanzieren müssen
So Ust.Voranmeldung abgegeben 11.4.2023 und ich warte noch . Mittlerweile hab ich noch eine Anlage verkauft die kommt aber erst Q2.
Kommt nur drauf an ob das Finanzamt als Liebhaberei abschstempelt , wenn ich es nebenher mache und dabei von 1400€ Umsatz/Jahr auf einmal 10000€ Sachentnahme mache ???? Kann da was auf mich zu kommen Steuerprüfung ?
Du hast ja auch 10.000,- Euro einkauf. Da mag eine Rückfrage kommen und dann schickst Du ein bild der Anlage auf Deinem Dach und eine Kopie der Rechnung und der Fall ist erledigt.
Schließlcih hast Du durch die Aktion in Deinem Betrieb keinen Vorteil, sondern nutzt nur Deinen Händlerrabatt. Mit solchen Dingen haben die beim Fianzamt schon öfter zu tun gehabt.
Bis jetzt steht sie noch in der Garage auf Lager , wird auch nicht vor Ende April montiert . Welches Konto ist das für die Entnahme mit 0% oder ob ich die Erlöse 0% nehme , und ab wann , wann sie in der Garage steht oder ab dem Tag bei der sie Inbetrieb geht . Dann ist die Frage die Ust. bekomme ich ja vom Fa zurück.
Ab dem Tag mit dem mit dem Einbau begonnen wird. Dann steht sie ja dem Betrieb nicht mehr zurVerfügung.
Werde morgen mal bei Fa anrufen hab immer noch keine Ust. <Erstattung bekommen habe schon 2 Anlagen verkauft und eine selbst Montiert.Muss ich da irgendwie ein Formular ausfüllen ?