Welche Lohnsteuerklasse hat man nach Auszug eines erwachsenen behinderten Kindes?
ich hätte gerne eine Auskunft darüber, mein derzeit 22jähriger geistig behinderter Sohn mit einem Schwerbehindertengrad von 80 %, den Buchstaben G und B, der derzeit noch bei mir wohnt und bis einschließlich November im Berufsbildungsbereich einer Werkstätte für behinderte Menschen arbeitet. Ab Dezember ist er aus dem Berufsbildungsbereich, das die Arbeitsagentur als Lohn von 75 Euro monatlich bezahlt, heraus. Er wird natürlich weiterhin nicht in der Lage sein, sein Geld selbst zu verdienen. Ich habe auf der Lohnsteuerklasse ihn als halbes Kind, den Behindertenfreibetrag und Alleinerziehenden-Freibetrag bei Steuerklasse II eingetragen. Da mein Sohn ab September in eine Einrichtung ziehen soll, in der er arbeiten und wohnen wird, möchte ich gerne wissen, was sich bei mir in der Lohnsteuerkarte ändern wird bzw. ich beantragen muss. Ich würde ihn gerne mit Erstwohnsitz bei mir gemeldet lassen wollen, da er ja am Wochenende zu mir kommt. Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!
1 Antwort
Ich bin der Ansicht, dass Du Anspruch auf den Entlastungsbeitrag hast und somit auch auf Steuerklasse II:
"Alleinstehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1 308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht.
2. Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist."