Welche Lohnsteuerklasse hat man nach Auszug eines erwachsenen behinderten Kindes?

1 Antwort

Ich bin der Ansicht, dass Du Anspruch auf den Entlastungsbeitrag hast und somit auch auf Steuerklasse II:

"Alleinstehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1 308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht. 

2. Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist."

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html