Police von Versicherungen fürs Finanzamt kopieren?

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Bloß nicht! Erst recht nicht, wenn die Beiträge sich ohnehin nicht auswirken, weil der Vorsorgeaufwendungs-Höchstbetrag bereits überschritten ist!

Weder Policen noch Zahlungsnachweise brauchen beigefügt zu werden. Wenn das FA solche Unterlagen vorgelegt haben will, meldet es sich schon.

Es brauchen keine Unterlagen von den Versicherungen beigelegt werden. Wenn ja, dann meldet sich das Finanzamt bei Ihnen, und dann brauchen Sie auch keine Policen beilegen, sondern es reichen die Beitragsrechnungen von der Versicherungsgesellschaft.