folgende Ausgangssituation: Person bezieht Rente und ist nebenberuflich als Vermittler tätig. Arbeitzimmer im Privathaus ist mit 12% anerkannt. Bisher wurde steuerlich die Afa des Hauses sowie die Nebenkosten für Versicherungen, Grundsteuer, Warmkosten etc. prozentual angesetzt. Nun wurde für 3.000 EUR eine neue Heizung installiert.
Meine Fragen: 1. wie können die 3.000 EUR Kosten steuerlich angesetzt werden? Gelten sie als Erhaltungsaufwand und können sie sofort im laufenden Jahr angestezt werden (12% hiervon) oder Verteilung auf mehrere Jahre oder gar als Anschaffungskosten auf 50 Jahre? Also eher Afa oder Nebenkosten?
- Die Handwerksleistungen mache ich ja zudem geltend. Muss ich demnach die 20% Ermäßigung der Arbeitsleistung vom Gesamtbetrag abziehen und nur den geminderten Kostenbetrag als Basis füride Afa/Nebenkosten ansetzen?
Danke für eure zeit der Benatwortung