In der Türkei arbeiten für Arbeitgeber in Deutschland?

2 Antworten

Muss ich in der Türkei oder Deutschland Steuern bezahlen?

In der Türkei, weil dort Dein Wohnsitz und ggf. Deine Betriebsstätte ist, wenn Du selbständig arbeitest.

Erlischt mein Aufenthaltstitel wenn ich mich hier abmelde und kann ich nicht mehr ohne Probleme einreisen?

Nicht mein Fachgebiet.

Wäre eine Freelancer Tätigkeit besser im Vergleich zum Angestellten Verhältnis?

Als Selbständiger musst Du Deine Versicherungen und die Steuern in Eigenregie abschließen bzw. bezahlen. Also muss das Honorar natürlich höher sein, als es das Bruttogehalt wäre. Auch musst Du daran denken, dass Du den Urlaub mit "einpreist." Aber wenn Du in der Türkei arbeitest, aber nur für ein deutsches Unternehmen, wäre es vermutlich einfacher in der Abwicklung.

Was für Steuern müsste ich bezahlen wenn Freelancer werde und muss ich ein Gewerbe anmelden?

Türkisches Gewerberecht. Natürlich musst Du Dich dort beim Finanzamt anmelden.

Kann ich hier auch gemeldet bleiben ohne eine Wohnung zu mieten oder zu besitzen bzw ist das legal möglich?

Also hier anmelden, aber lediglich ein Namensschild an einem Briefkasten bei einem Freund, wäre ein Verstoß gegen das Melderecht. Außerdem wäre es ja kein Wohnsitz im steuerlichen Sinn.

Mein Chef meinte dass ich hier gemeldet sein muss um Gehalt von Deutschland zu bekommen. Ist dass so oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Theoretisch ist auch ein Anstellungsvertrag möglich mit einem Wohnsitz im Ausland. Lohnsteuer würde nicht abgezogen, dafür musst Du vom Wohnsitzfinanzamt in der Türkei eine "Ansässigkeitsbescheinigung" holen und dem Arbeitgeber aushändigen. Die Sozialabgaben würden normal abgezogen und abgeführt. Wie es mit der Krankenbehandlung wäre, musst Du mit der Krankenkasse abklären.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Freelander 
Beitragsersteller
 23.07.2022, 16:00

Was ist wenn ich mein Gewerbe hier in Deutschland anmelde mit Firmenadresse. Kann ich dann langfristig in der Türkei leben?

wfwbinder  23.07.2022, 16:08
@Freelander

Du kannst lleben wo Du willst, aber hier in Deutschland eine "Frmenadresse", also einen Briefkasten, aber in Antalya, Izmir, Dubai, oder Buenos Aires arbeiten, das klappt nicht, denn eine Betriebsstätte ist eine feste Einrichtung um die betrieblichen Aufgaben zu erfüllen.

Ausserdem würde man sich, wenn Du hier in Deutschland täig bist, sehr schnell darum kümmern, ob Scheinselbständigkeit vorliegt, was bei einer selbständigen Tätigkeit in der Türkei natürlich nicht möglich wäre.

Ausserdem, was ist gegen eine Selbständigkeit in der Türkei einzuwenden?

Freelander 
Beitragsersteller
 23.07.2022, 16:36
@wfwbinder

Dagegen spricht natürlich nichts, ich möchte den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich halten und nicht hier und dort mich mit Papierkram beschäftigen. Hier in Deutschland kenne ich ja einigermaßen den steuerlichen Aufwand. In der Türkei wäre es für mich ein neues Gebiet und ich müsste viel mehr recherchieren und tun.

wfwbinder  23.07.2022, 16:46
@Freelander
ich möchte den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich halten und nicht hier und dort mich mit Papierkram beschäftigen.

Dann wäre es das beste hier wohnen zu bleiben.

Wir haben einige Mandanten mit Wohnsitz in anderen Ländern und "sogenannten Betriebsstätten" hier und in einer Tour gibt es Papierkrieg wegen der örtlichen Zuständigkeit.

Warum ist es so schwer sich für einen Wohnsitz und die dazugehörigen Punkte zu entscheiden?

Freelander 
Beitragsersteller
 23.07.2022, 17:00
@wfwbinder

Anfangs klingt es halt leicht, ich ziehe ins Ausland und arbeite wie gewohnt weiter. Die Realität gibt einem aber einem eine Backpfeife und man sieht dass es nicht so leicht umsetzbar ist wie man gedacht hat. Entscheidung ist nicht schwer, mein Arbeitgeber meinte dass ich hier nur bezahlt werden kann wenn ich hier gemeldet bin bzw ein Gewerbe in Deutschland habe um bezahlt zu werden, das ist halt der größte Stolperstein und ich weiß nicht genau wie ich das umgehen kann.

wfwbinder  23.07.2022, 17:09
@Freelander

ja, wir haben dieErfahrungen gemcht, dass schon Außendienstmitarbeiter des Finanzamts dort aufgetaucht sind, wo die Betriebsstätte ist und dann muss da eben ein Schreibtisch sein, und was sonst noch dazu gehört.

Auch das Finanzamt will eben keine Sachen bearbeiten, für die sie nicht zuständig sind, weil die Arbeit in einem anderen Land gemacht wird.

Die Niederlassungserlaubnis ist zwar ein unbefristeter Aufenthaltstitel, er erlöscht jedoch, wenn der Grund für seine Erteilung wegfällt. §51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG definiert als einen Grund "wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist" bzw. in Nr. 7 des gleichen §51 gilt auch als Grund "wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist". Eine "Auswanderung" ist die Absicht der permanenten Verlagerung des Wohnsitzes in ein anderes Land.

Aufgrund der Natur Deiner Tätigkeit dürfte eine Entsendung als Angestellter eines deutschen Unternehmens nicht in Frage kommen. Dies würde ohnehin nur max. für eine Dauer von 24 Monaten möglich sein - was bei einer Auswanderung per se ja von Anfang an nicht realistisch ist.

Als Angestellter hast Du Lohnfortzahlung bei Krankheit und die Vorteile der deutschen Sozialversicherungen. Ebenso hast Du einen Urlaubsanspruch. Als Selbständiger ist das in Deiner eigenen Verantwortung - ebenso wie die Akquisition von Aufträgen.

Als Selbständiger musst Du nicht in Deutschland gemeldet sein, um in einer Auftragsbeziehung zu Deinem bisherigen Arbeitgeber zu stehen. Es müssen nur die rechtlichen Randbedingungen stimmen, d.h. Du musst eine Arbeitserlaubnis im Aufenthaltsland haben, dort versicherungs- und steuerseitig korrekt registriert sein, sowie ggf. gemeldet sein. Auflagen aus Deinen Aufträgen bezüglich IT-Sicherheit, Datenschutz und Vertraulichkeit sind insbesondere bei nicht-EU-Staaten besonders zu prüfen. Die nicht mit Deutschland vergleichbare Rechtsstaatlichkeit in der Türkei kann außerdem zu Einschränkungen Deiner Arbeit führen - es gibt Themen, die in der Türkei als Kritik an Kaiser Erdogan illegal oder als politisch sensible Themen unerwünscht sind, während in Deutschland diese kein Problem darstellen.


Freelander 
Beitragsersteller
 23.07.2022, 16:46

Mein Arbeitgeber meinte aber dass ich hier gemeldet sein muss bzw ein Gewerbe anmelden muss um von unserer Firma bezahlt werden zu können. Stimmt das nicht?

gandalf94305  23.07.2022, 20:17
@Freelander

Wenn Du auswanderst, gehe ich von einer ziemlich permanenten Abwesenheit aus. Kommst Du im Jahr z.B. einen Monat zurück, dann wäre das wahrscheinlich eine Möglichkeit, die Löschung der Niederlassungserlaubnis abzuwenden. Das solltest Du jedoch mit der Ausländerbehörde mal besprechen, wie hier die Minimalanforderungen sind.

Ein Unternehmen in Deutschland kann ein beliebiges anderes Unternehmen (bzw. einen Einzelunternehmer) in einem beliebigen anderen Land der Welt beauftragen. Das ist das Freelancer-Modell. Du kannst auch zur Reduktion des Risikos für alle Beteiligten in EUR bezahlt werden - der Boden bei der TRY ist noch nicht erreicht, Erdogan hat sicher noch weitere, wilde Vorstellungen, die seine Zentralbank umsetzen muss.

Als Angestellter dagegen musst Du in Deutschland gemeldet sein, da ansonsten die Entsendung nicht funktioniert - und außerdem ist dies zeitlich auf max. 24 Monate befristet. Würde Dein Arbeitgeber Dich dann ohne Wohnsitz in Deutschland einstellen, wäre das i.d.R. gleichbedeutend mit der Gründung einer Betriebsstätte in der Türkei - und da kommt eine Menge an zusätzlicher Bürokratie auf ihn zu. Die Einbindung als Selbständiger ist da einfacher.

Freelander 
Beitragsersteller
 23.07.2022, 16:39

Ich hab mich mal informiert und gesehen dass wenn ich mindestens 15 Jahre in Deutschland gelebt habe und meinen Lebensunterhalt selbst verdiene, die Niederlassungserlaubnis nicht erlischt wenn ich ein paar Tage im Jahr nach Deutschland komme. Es gab auch ein Urteil hierzu in der EU.