Schenkungssteuer bei Austragung aus dem Grundbuch?

2 Antworten

Nein.

Schenkungsteuer wird bei Schenkungen fällig, nicht bei Grundbuchaustragungen. Hieße ja sonst Grundbuchaustragungsteuer.

Für Eintragungen ins wird eine Gebühr fällig.


Privatier59  14.10.2020, 04:35

Kommt alles noch. Das Bundesfinanzministerium hat schon den Entwurf zu einer Atmungsteuer in der Schublade. Ich übe bereits Luft anhalten.

Was soll denn "austragen" überhaupt heißen? Offenkundig ist die Dame ja wohl Miteigentümerin und da kann man nichts austragen. Man muss einen Vertrag schließen über die Übereignung des Miteigentumsanteils.

Verträge werden von 2 Parteien geschlossen und ob die Miteigentümerin einer Schenkung zustimmt muss ja wohl erst mit dieser abgestimmt werden.

Wenn sich das Finanzamt die Sache genau vornimmt wird die Miteigentümerin im übrigen auch Probleme bekommen. Schenkungsteuer dürfte die ja wohl auch nicht bezahlt haben.

Vielleicht lassen sich die Probleme dadurch lösen, dass man einen Kauf zu einem geringen Kaufpreis vereinbart und den durch die Anrechnung der Ausgleichszahlung und von Investitionen für bezahlt erklärt. Ob das so funktioniert sollte besser ein Steuerberater vorab prüfen.


Peppermint 
Beitragsersteller
 12.10.2020, 22:08

Wir gehen von dem Wohlwollen der Ex- Freundin aus, die nichts an dem Haus finanziert hat und schon seit Jahren ihr eigenes Leben lebt. Und ja es gibt noch faire Menschen, die dann auch keinen Besitz beanspruchen, zu dem sie nichts dazu beigetragen haben.

Das Haus war nicht bewohnbar, als mein Mann es begonnen hat zu renovieren. Das hat das Finanzamt auch so akzeptiert bezugbehmend auf die Ex Freundin und ihre Ausgleichszahlung von 20000 Euro. Also wäre sie von der Schenkungssteuer nicht betroffen.