Schenkungssteuer bei Austragung aus dem Grundbuch?
Mein Mann hat es leider versäumt seine Ex-Freundin aus dem Grundbuch austragen zu lassen. Sie hat finanziell nichts zur Anzahlung der Schulden geleistet. Auch die Ausgleichszahlung von 20000 Euro an meinen verstorbenen Schwiegervater von dem das Haus ist, hat sie nicht bezahlt, da die Trennung bald nach dem Hauserwerb war. Nun ist das Haus im Wert gestiegen und zahlreiche Renovierungsarbeiten wurden durchgeführt. Wird trotzdem eine Schenkungssteuer fällig, wenn sie sich aus dem Grundbuch Eintrag austragen lässt?
2 Antworten
Nein.
Schenkungsteuer wird bei Schenkungen fällig, nicht bei Grundbuchaustragungen. Hieße ja sonst Grundbuchaustragungsteuer.
Für Eintragungen ins wird eine Gebühr fällig.
Ich kannte mal einen, der das geschafft hatte. Leider ist er kurz danach verstorben.
Was soll denn "austragen" überhaupt heißen? Offenkundig ist die Dame ja wohl Miteigentümerin und da kann man nichts austragen. Man muss einen Vertrag schließen über die Übereignung des Miteigentumsanteils.
Verträge werden von 2 Parteien geschlossen und ob die Miteigentümerin einer Schenkung zustimmt muss ja wohl erst mit dieser abgestimmt werden.
Wenn sich das Finanzamt die Sache genau vornimmt wird die Miteigentümerin im übrigen auch Probleme bekommen. Schenkungsteuer dürfte die ja wohl auch nicht bezahlt haben.
Vielleicht lassen sich die Probleme dadurch lösen, dass man einen Kauf zu einem geringen Kaufpreis vereinbart und den durch die Anrechnung der Ausgleichszahlung und von Investitionen für bezahlt erklärt. Ob das so funktioniert sollte besser ein Steuerberater vorab prüfen.
Wir gehen von dem Wohlwollen der Ex- Freundin aus, die nichts an dem Haus finanziert hat und schon seit Jahren ihr eigenes Leben lebt. Und ja es gibt noch faire Menschen, die dann auch keinen Besitz beanspruchen, zu dem sie nichts dazu beigetragen haben.
Das Haus war nicht bewohnbar, als mein Mann es begonnen hat zu renovieren. Das hat das Finanzamt auch so akzeptiert bezugbehmend auf die Ex Freundin und ihre Ausgleichszahlung von 20000 Euro. Also wäre sie von der Schenkungssteuer nicht betroffen.
Kommt alles noch. Das Bundesfinanzministerium hat schon den Entwurf zu einer Atmungsteuer in der Schublade. Ich übe bereits Luft anhalten.