Ehrenamt Rettungssanitäter - Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale?!?
Hallo liebe Leute,
meine Frage bezieht sich wie oben schon steht auf die Ausübung eines Ehrenamtes im Rettungsdienst. Was ich mir jedoch nicht erschließen kann, ist ob der Rettungsdienst unter die Übungsleiterpauschale oder die Ehrenamtspauschale fällt?
Falls es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Es handelt sich um RLP, Ludwigshafen.
Vielen Dank und viele Grüße
1 Antwort
Hallo, Rettungssanitäter bekommen eine Übungsleiterpauschale die in allen Bundesländern einheitlich geregelt ist.
Das neue Gesetz des Ehrenamtes ermöglicht es, rückwirkend zum 1. Januar 2013 jetzt bis zu 2.400 Euro jährlich steuerfrei zu erhalten. Diese Übungsleiterpauschale gilt :
für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in einer vergleichbaren Tätigkeit,
in einer künstlerischen Tätigkeit,
in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen, zB. im Rettungsdienst / Technische Hilfswerk (THW).
K.