Überschneidung zweier Arbeitsverhältnisse um 2 Tage - Auswirkungen und Möglichkeiten?!
Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Mein aktueller Arbeitsvertrag läuft bis zum 02.07. 2010 - ich habe hier bei eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende - d.h. ich müsste morgen meine Kündigung beim alten AG einreichen.
Da mein alter AG mir eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt hat und möchte ich nun ungern kündigen. Der neue AG von dem ich aktuell ein Vertragsangebot vorliegen habe möchte mich zum 01.07 einstellen.
Wie sieht es nun mit den Steuerklassen aus? Ist es im Zweifel möglich, dass ich für die 2 Tage im Juli, in denen sich die Verträge überschneiden, bei meinem alten AG eine neue Steuerkarte mit der Steuerklasse 6 einreiche und die mit Steuerklasse 1 beim neuen AG einreiche?
Wie sähe es aus, wenn ich dem neuen AG die Steuerkarte mit der Steuerklasse 6 einreiche und die mit Steuerklasse 1 nachreiche - geht das überhaupt?! Wenn ja, wird dann ein Monat mit Steuerklasse 6 berechnet oder nur die 2 Tage?!
Vielen Dank vorba für die Beantwortung.
1 Antwort
Natürlich geht das, wenn Du beim alten Arbeitgeber die Steuerkarte mit Steuerklasse VI für die 2 tage einreichst.
Aber diese (rechtlich absolut richtige) Lösung ist praxisfremd.
Der Alte Arbeitgeber, wird nach Deinem Ausscheiden am 02. 07. was Du ja vermutlich mit Urlaub überbrückst, Deine Lohnsteuerkarte ausfüllen, die Du dann dem neuen Arbeitgeber gibst, so dass alle Einnahmen mit der Steuerklasse I abgerechnet werden.die minimale Differenz wird sich dann bei der Einkommensteuererklärung auswirken.