Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir fundiert helfen.

Ich fahre regelmäßig, im Rahmen eines Online-Studiums, zu Präsenzveranstaltungen, Lerngemeinschaften und Prüfungen von meinem Heimatort zum Studienplatz. Ich nutze dafür einen Firmwenwagen, der über die 1%-Regelung privat genutzt werden darf. Meine Frage: Kann ich die Kosten trotzdem im Lohnsteuerjahresausgleich angeben? Das Studium finanziere ich komplett selber.

Danke Euch vorab! Grüße Adrian