Müssen die Steuerklassen geändert werden?

2 Antworten

Damit seid Ihr steuerlich gesehen nach wie vor verheiratet und müsst eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Möglicherweise ist fü Euch beide die Steuerklasse IV mit Faktor die günstigste, aber das kann ein Fachmann prüfen. Zuständig wird oder bleibt für Euch das Finanzamt in dessen Zuständigkeit der Partner mit dem höheren Einkommen wohnt. Dort könnt Ihr auch die Steuerklassenänderung beantragen. Mit der richtigen Strategie kann Euch auch das Finanzamt nicht als dauernd getrennt lebend einstufen und Euch beide auf Steuerklasse I setzen.


balu2712 
Beitragsersteller
 07.09.2019, 09:58

Danke erstmal.Die Strategie das wir beide nicht Klasse I bekommen darum geht es eigentlich.

Snooopy155  07.09.2019, 15:16
@balu2712

Da kann ich nur auf die erste Zeile der Antwort von wfwbinder verweisen. Diese Frage mußt Du Dir halt beantworten.

Die Frage ist, wird die eheliche Gemeinschaft beendet, oder nicht?

So wie es in der Frage klingt, wohl zumindest erstmal nicht.

Dann könnt ihr alles so belassen, müsst Euch für die Einkommensteuererklärung nur eine der beiden Adressen als Ehewohnung bestimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung